Gesetzentwurf liegt vor Ampel einigt sich auf Vereinfachung der Einbürgerung
Die Ampel hat sich auf eine Reform des Einbürgerungsrechts geeinigt. Grundsätzlich sollen Migranten schneller den deutschen Pass bekommen. Nach Drängen der FDP wurde der ursprüngliche Entwurf in zwei Punkten verschärft.
Nach langen Diskussionen hat sich die Ampelkoalition in Grundzügen auf eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts geeinigt. Das hat das Bundesinnenministerium nun bestätigt. Zuvor hatten verschiedene Medien darüber berichtet.
Die Reform sieht eine deutliche Vereinfachung der Einbürgerung und Integration vor. So sollen Migrantinnen und Migranten bereits nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland zu Staatsbürgern werden können statt bislang nach acht Jahren. Bei "besonderen Integrationsleistungen" wie guten Sprachkenntnissen, ehrenamtlichem Engagement oder sehr guten Leistungen im Job soll eine Einbürgerung schon nach drei Jahren möglich sein.
Nur mündliche Sprachnachweise für Menschen über 67 Jahre
Auch in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern sollen schneller Deutsche werden können, heißt es in dem 49-seitigen Gesetzentwurf, auf den sich Bundesinnenministerin Nancy Faeser und Justizminister Marco Buschmann von der FDP geeinigt haben. Die Bedingung: Ein Elternteil muss seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland leben. Bislang galt das erst nach acht Jahren. Bei Senioren, die älter als 67 Jahre sind, will Faeser dem Bericht zufolge schriftliche Sprachnachweise als Voraussetzung streichen. Stattdessen sollen sie künftig nur noch mündliche Sprachkenntnisse nachweisen müssen.
Zu den weitreichenden Änderungen zählt demnach auch, dass die bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgegeben werden muss. Der alte Rechtsgrundsatz entspreche ohnehin nicht mehr der Praxis, heißt es in dem Papier. Seit Jahren würden die meisten Einbürgerungen trotz weiterer Staatsangehörigkeit vollzogen.
Keine Einbürgerung bei bestimmten Straftaten
Vor allem die FDP hatte in der Ampelkoalition Kritik an ersten Reformplänen vom November geübt. Der überarbeitete Entwurf trägt dem Rechnung. Straftaten, die demnach aus antisemitischen, rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonstigen menschenverachtenden Motiven begangen wurden, verhindern eine Einbürgerung. "Da gibt es keinerlei Toleranz", betonte Bundesinnenministerin Faeser gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio. "Wer unsere Werte nicht teilt, kann nicht Deutscher werden." Staatsanwaltschaften sollen Einwanderungsbehörden künftig solche Straftaten aktiv melden, um Einbürgerungen in solchen Fällen zu verhindern.
Darüber hinaus gilt nun: Wer in Deutschland eingebürgert werden will, muss wirtschaftlich integriert sein. Der Lebensunterhalt für sich und die eigenen Familienangehörigen muss daher grundsätzlich ohne Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestritten werden können.
Ausnahmen gelten für die sogenannten Gastarbeiter und die Vertragsarbeitnehmer, die bis 1990 in die ehemalige DDR eingereist sind. Auch "Aufstocker", die in Vollzeit arbeiten und in den vergangenen zwei Jahren mindestens 20 Monate lang beschäftigt waren, sind von dieser Regelung ausgenommen. Zudem gibt es Ausnahmen für in Vollzeit arbeitende Ehepaare und eingetragene Lebenspartner mit minderjährigen Kindern.
Entwurf soll heute an die Bundesländer gehen
Der Entwurf soll heute zur Anhörung an Bundesländer und Verbände gehen. Im Sommer soll das Gesetz dann vom Kabinett verabschiedet werden. "Wir wollen, dass Menschen, die Teil unserer Gesellschaft geworden sind, unser Land auch demokratisch mitgestalten können“, sagte Faeser.
Dies sei auch entscheidend, "um die Fachkräfte zu gewinnen, die wir dringend brauchen". Zugewanderte würden mit der Reform nicht mehr gezwungen, "einen Teil ihrer Identität aufzugeben". Dies sei ein "Paradigmenwechsel".