Ein Mann fährt mit seinem Fahrrad vor dem Bundeskanzleramt.
FAQ

Lockdown-Beschlüsse Was zu bleibt, was öffnen kann

Stand: 11.02.2021 10:52 Uhr

Vieles bleibt angesichts der Pandemie-Lage geschlossen, doch für Schulen und Friseurläden gibt es erste Perspektiven. Worauf sich Bund und Länder im Detail geeinigt haben und wie es nun weitergehen könnte - ein Überblick.

Bis wann wird der Lockdown verlängert?

Die Corona-Maßnahmen werden bis zum 7. März verlängert. In einer früheren Beschlussvorlage war noch von einer Verlängerung bis zum 14. März die Rede. Doch Kanzlerin Angela Merkel konnte sich offenbar nicht gegen die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten durchsetzen.

Bundeskanzlerin Angela Merkel zu den Lockdown-Beschlüssen

tagesschau 20:00 Uhr

Wann öffnen die Schulen und Kitas?

Das Thema Schulen war auch bei diesem Treffen besonders umstritten. Nach dem Beschluss gibt es kein einheitliches Öffnungskonzept - die Bundesländer sollen selbst entscheiden, wann und in welcher Form die Schulen öffnen. Ohnehin sind Schulen und Kitas Ländersache. "Die Kultushoheit zählt hier", betonte Merkel.

Mehrere Bundesländer hatten bereits im Vorfeld angekündigt, dass sie Öffnungsschritte durchsetzen wollen. Berlin plant einen ersten Schritt für den 22. Februar, sagte der Regierende Bürgermeister Michael Müller. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer verteidigte beim Sender RTL/ntv die Öffnung von Grundschulen und Kitas schon ab kommenden Montag. Auch Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet kündigte an, ab dem 22. Februar die Schulen öffnen zu wollen. Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier sagte, dass ab dem 22. Februar Grundschulen und Klassen fünf und sechs im Wechselunterricht geöffnet werden sollen. Auch Kitas in Hessen könnten ab dem 22. Februar wieder in den eingeschränkten Regelbetrieb gehen. Ähnliche Pläne gibt es in Rheinland-Pfalz.

Vermehrt sollen an Schulen auch Schnelltests eingesetzt werden. Außerdem wird geprüft, ob Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher früher geimpft werden können. Merkel nannte dies auch eine Anerkennung der Arbeit von Lehrerinnen und Lehrern. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn soll prüfen, ob bei der nächsten Fortschreibung der Impfverordnung Beschäftigte in der Kinderbetreuung sowie Grundschullehrerinnen und -lehrer in der Prioritätenliste hochgestuft werden können. Angesichts des derzeitigen Impfstoffmangels und der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission dürfte dies aber schwierig sein.

Präsidentin der Kultusministerkonferenz Britta Ernst, SPD, zu Corona-Schnelltests an Schulen und Kitas

tagesschau 09:00 Uhr

Und die Friseure?

Hier gibt es eine der wenigen Lockerungen. Laut Beschluss können Friseurbetriebe "vor dem Hintergrund der Bedeutung von Friseuren für die Körperhygiene" am 1. März öffnen. Die Länderregierungschefs hatten den 22. Februar angepeilt, gaben aber laut Nachrichtenagentur dpa dem Druck Merkels nach. Dazu soll es natürlich Hygienevorschriften geben, eine Reservierungspflicht - und das Tragen von Masken Voraussetzung sein.

Gibt es weitere Öffnungsperspektiven?

Bundesländer wie Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Thüringen hatten in den vergangenen Tagen Vorschläge für einen Stufenplan vorgelegt. Der Bund-Länder-Beschluss sieht nun - wie vermutet - keinen detaillierten Plan vor, sieht aber den nächsten Öffnungsschritt bei einer "stabilen" Sieben-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner vor. Dann soll der Einzelhandel mit Begrenzungen (ein Kunde pro 20 qm) wieder öffnen dürfen, ebenso Museen und Galerien sowie die noch geschlossenen sogenannten körpernahen Dienstleistungsbetriebe. Damit rücken Bund und Länder von der bisherigen Richtmarke von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner ab. Derzeit liegt die Sieben-Tage-Inzidenz deutschlandweit bei unter 70.

Berlins Regierungschef Müller sagte, ein "Shopping-Tourismus" solle verhindert werden. Deswegen hätten alle Länder betont, dass es mindestens in benachbarten Ländern eine Verständigung geben sollte über ein einheitliches Vorgehen.

Während die norddeutschen Länder sowie Berlin und Brandenburg Absprachen bereits vereinbart haben, dürfte dies etwa zwischen Thüringen und seinen Nachbarn angesichts der dortigen hohen Inzidenzzahlen jedoch schwierig sein.

Was ist mit Restaurants und Hotels?

Hier ändert sich nichts. In dem Beschluss heißt es dazu lediglich, Bund und Länder arbeiteten "weiter an der Entwicklung nächster Schritte der sicheren und gerechten Öffnungsstrategie hinsichtlich der Kontaktbeschränkungen, von Kultur, Sport in Gruppen, Freizeit, Gastronomie und Hotelgewerbe".

Wie viele Menschen darf ich künftig treffen?

Weiterhin gilt: Alle Kontakte sollen auf das absolut notwendige Minimum beschränkt werden. Private Treffen sind weiterhin nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.

Gilt die Maskenpflicht weiterhin?

Ja, medizinische Masken (etwa OP-Masken oder FFP2-Masken) müssen in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften getragen werden, heißt es in dem Beschluss.

Was ist mit Reisen?

Auch hier ändert sich nichts. Nicht notwendige Reisen und Besuche sollen weiterhin vermieden werden. Das gilt auch für überregionale tagestouristische Ausflüge.

Was ändert sich bei der Arbeit?

Unternehmen werden weiterhin dazu aufgerufen, großzügige Homeoffice-Lösungen umzusetzen oder ihre Büros ganz geschlossen zu halten. Wo Homeoffice nicht möglich ist, sollen (bei mehreren Personen in einem Raum) medizinische Masken getragen werden. Arbeitgeber müssen das Arbeiten im Homeoffice erlauben, wenn es die Tätigkeiten zulassen.

Welche Rollen spielen künftig Schnelltests?

Schnelltests zur Selbstanwendung werden von Bund und Ländern als ein "geeignetes Mittel zur Steigerung der Testkapazitäten" gesehen. Sobald Hersteller eine Zulassung beantragen, will der Bund diese zügig prüfen und bei erfolgreicher Prüfung zulassen, heißt es in dem Beschluss.

Was sagt der Beschluss zu den Impfungen?

Alle Bürgerinnen und Bürger sollen bis zum Ende des Sommers ein "Impfangebot" bekommen, verspricht der Beschluss erneut.

Und wie geht es weiter?

Die Bundesländer werden nun - wie nach den vergangenen Treffen auch - die Beschlüsse in Verordnungen gießen oder die Verordnungen anpassen. Auch diesmal dürfte es wieder zu Abweichungen kommen. Das nächste Bund-Länder-Treffen ist am 3. März geplant. Dann dürfte es wieder um die Frage gehen: Lockerung - oder Lockdown.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete die tagesschau am 10. Februar 2021 um 17:00 Uhr und um 20.00 Uhr.