Kanzlerin Merkel vor der Pressekonferenz des Bund-Länder-Treffens.
Hintergrund

Bund-Länder-Entscheidungen Wer hat hier das Sagen?

Stand: 09.02.2021 18:38 Uhr

Wer entscheidet eigentlich über die Corona-Beschränkungen in Deutschland? Kann die Kanzlerin nicht für einheitliche Regeln sorgen? Die Antwort ist eindeutig.

Von Michael Nordhardt und Frank Bräutigam, ARD-Rechtsredaktion

Wenn in regelmäßiger Folge die Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten per Videoschalte tagt, stellen sich genauso regelmäßig folgende Fragen: Wer entscheidet eigentlich über die Corona-Einschränkungen in Deutschland? Und kann man das nicht für ganz Deutschland überall gleich regeln, wenn es zum Beispiel um Kontaktbeschränkungen oder Schulschließungen geht?

Kanzlerin entscheidet nicht

Die Antworten lauten: Über Maßnahmen zum Infektionsschutz entscheiden weder die Bundeskanzlerin noch die Ministerpräsidentenkonferenz als Gremium. Über die Umsetzung von Corona-Einschränkungen entscheiden allein die Bundesländer. Egal, ob es um die Schulen, Kontakte oder Geschäfte geht. Sie können sich abstimmen und alle einheitlich vorgehen. Sie müssen das aber nicht. Einheitliche Regeln sind also eine freiwillige Sache. Das folgt aus der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern im Grundgesetz und aus den Regeln des Infektionsschutzgesetzes.

Infektionsschutz von den Ländern umgesetzt

Die möglichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sind im Infektionsschutzgesetz geregelt. Das ist die gesetzliche Grundlage für Abstandsgebote, Maskenpflicht oder Ausgangsbeschränkungen. Es handelt sich dabei um ein Gesetz des Bundes, das der Bundestag beschlossen hat.

Aber: Für die konkrete Umsetzung, also die Anordnung zum Beispiel von Kontaktbeschränkungen oder die Schließung von Geschäften und Restaurants sind laut Gesetz allein die Bundesländer zuständig. Sie können über die Maßnahmen entscheiden und so auf Entwicklungen vor Ort reagieren - etwa auf steigende oder fallende Infektionszahlen.

Meistens machen die Länder das per Rechtsverordnung und sind dabei nicht an die Ergebnisse aus den Videokonferenzen mit der Kanzlerin und den Länderchefinnen und -chefs gebunden. Die Bundeskanzlerin kann in den Videoschalten an die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten appellieren und auf ein möglichst einheitliches Vorgehen in ganz Deutschland drängen. Sie kann aber selbst keine Maßnahmen anordnen.

Kitas und Schule kein Sonderfall

Zuletzt hieß es in der Debatte um die Öffnung von Kitas und Schulen immer wieder: Für Kitas und Schulen seien ja die Länder zuständig - quasi als Besonderheit. Dort könne also jedes Bundesland für sich entscheiden. Das stimmt zwar. Wichtig ist aber: Auch die anderen Maßnahmen zum Infektionsschutz abseits von Kitas und Schulen sind Ländersache.

Jedes Bundesland kann also für sich entscheiden: Wir regeln Kontaktbeschränkungen oder die Öffnung von Friseurgeschäften genauso wie alle anderen Bundesländer. Das wäre dann eine freiwillige Entscheidung. Jedes Bundesland kann aber auch entscheiden, für sein Gebiet individuelle Regelungen zu treffen.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete das nachtmagazin am 9. Februar 2021 um 00:20 Uhr.