Urteil des Bundesgerichtshofs Online-Ehen gelten nicht
Ein Standesbeamter in den USA, ein Paar in Deutschland, ein Videoanruf: Im Pandemiejahr 2021 sollte so eine Ehe zustande kommen - wurde in Deutschland allerdings nicht anerkannt. Der Bundesgerichtshof bestätigte das nun.
In einem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) online geschlossene Ehen als unwirksam eingestuft - konkret solche, die über Video-Call-Verbindungen zwischen Menschen in Deutschland und einer Behörde im Ausland geschlossen werden. "Geben Verlobte die Eheschließungserklärungen in Deutschland ab, handelt es sich um eine Eheschließung im Inland". Die Ehe könne daher nur in der in Deutschland vorgeschriebenen Form geschlossen werden, hielt das oberste deutsche Zivilgericht in einem Beschluss fest (Az. XII ZB 244/22).
Im konkreten Fall ging es um ein in Deutschland wohnhaftes nigerianisches Paar, das sich im Mai 2021 per Videotelefonie von einem Standesbeamten im US-amerikanischen Bundesstaat Utah trauen ließ. Bei der Eheschließung befanden sich die Verlobten in Deutschland. Sie erhielten anschließend eine US-amerikanische Eheurkunde. Doch die deutsche Meldebehörde erkannte die Eheschließung nicht an.
"Persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit"
Das Paar meldete daraufhin eine erneute Eheschließung beim deutschen Standesamt an. Dieses legte wiederum dem Amtsgericht Köln die Frage vor, ob die Ehe in Utah einer erneuten Eheschließung in Deutschland entgegenstehe. Das Gericht erklärte die online geschlossene Ehe für unwirksam.
Die Standesamtaufsicht ließ den Fall dann erneut prüfen, woraufhin der Bundesgerichtshof jetzt höchstrichterlich entschied, dass die Online-Ehe ungültig ist. Damit ist der Weg des Paares für eine Heirat auf dem deutschen Standesamt frei.
Eine Ehe im Inland könne nur in der hier vorgeschriebenen Form geschlossen werden, so das Karlsruher Gericht. "Danach müssen die Erklärungen der Eheschließenden vor dem Standesbeamten persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit abgegeben werden." Nur wenn die Eheschließung persönlich im Ausland stattfinde, könne das dortige Eherecht zur Anwendung kommen.