Bund und Länder finden Kompromiss Weg frei für das Whistleblower-Gesetz
Wer auf Missstände in Unternehmen oder Behörden aufmerksam macht, soll künftig besser geschützt sein. Bund und Länder haben ihren Streit um das Whistleblower-Gesetz beigelegt. Damit ist der Weg frei für die Verabschiedung des Gesetzes.
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat den monatelangen Streit um das geplante Whistleblower-Gesetz nun auch formal beigelegt. Der geänderte Gesetzentwurf, auf den sich Bund und Länder nun geeinigt haben, soll Beschäftigte, die auf Missstände in ihrem Unternehmen oder einer Behörde aufmerksam machen, vor Entlassung und anderen negativen Konsequenzen schützen.
"Wir konnten im Vermittlungsausschuss eine gute Einigung erzielen, die in wichtigen Punkten Vorschläge des Regierungsentwurfes wieder aufgreift", sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP).
Besonders wichtig sei ihm, dass die Bundesregierung bei der Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie in nationales Recht Spielräume genutzt habe, um das Gesetz für Unternehmen "so bürokratiearm wie möglich zu gestalten und zugleich Hinweisgeber wirksam zu schützen".
Bundesrat stoppte ersten Gesetzentwurf
CDU und CSU war in den Verhandlungen wichtig gewesen, dass sich Hinweisgeber bevorzugt an interne Meldestellen wenden sollen. Auch fürchteten sie hohe Kosten für mittelständische Unternehmen durch die ursprünglich vorgesehene Verpflichtung zur Bereitstellung anonymer Meldestellen und Kommunikationskanäle für Rückfragen.
Ein erster Gesetzentwurf war vom Bundesrat gestoppt worden. Die Ampelkoalition hatte daraufhin ihr Vorhaben in zwei Gesetzentwürfe aufgespalten - um einen Großteil auch ohne Zustimmung der Länderkammer umsetzen zu können.
Eine geplante Abstimmung dazu im Bundestag wurde dann im März von der Tagesordnung genommen. Der Rechtspolitiker Till Steffen (Grüne) sagte, für die Unternehmen gebe es zwar nun keine entsprechende Verpflichtung, das Bundesamt für Justiz werde die Möglichkeit zu anonymen Dialogen mit Hinweisgebern aber bereitstellen. "Wir gehen davon aus, dass dies die Unternehmen überzeugen wird, diese Möglichkeit auch freiwillig bei sich einzurichten", sagte Steffen.
Höchstmaß der Geldbuße bei 50.000 Euro
Teil des nun erzielten Kompromisses ist unter anderem, dass das Höchstmaß der Geldbuße für Unternehmen, die sich nicht an die neuen Vorgaben des Gesetzes halten, von 100.000 Euro auf 50.000 Euro herabgesetzt wird.
Gegen Deutschland läuft bereits ein Vertragsverletzungsverfahren, weil die Bundesrepublik die EU-Richtlinie nicht fristgesetzt umgesetzt hat. Der veränderte Entwurf soll auch deshalb schon an diesem Donnerstag im Bundestag behandelt werden.