Bundesverfassungsgericht Zschäpe scheitert mit Verfassungsbeschwerde
2018 wurde die Rechtsterroristin Zschäpe zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Der Bundesgerichtshof verwarf später ihren Antrag auf Revision. Nun nahm das Verfassungsgericht ihre Beschwerde dagegen nicht zur Entscheidung an.
Fast elf Jahre nach dem Auffliegen der rechten Terrorgruppe NSU und mehr als vier Jahre nach dem ersten Urteil des Oberlandesgerichts München ist die juristische Aufarbeitung bezogen auf die unmittelbaren Mörder nun endgültig vollzogen. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde der Haupttäterin Beate Zschäpe nicht zur Entscheidung angenommen.
Verteidiger sahen Verfassungsverstoß
Die als zehnfache Mörderin in Mittäterschaft verurteilte Zschäpe war der Meinung, die Revisionsverhandlung ihres Urteils vor dem Bundesgerichtshof (BGH) sei nicht verfassungsmäßig abgelaufen. Der BGH hatte zwar auf ihren Antrag hin die Verurteilung rechtlich überprüft. Das geschah jedoch ohne mündliche Verhandlung in Karlsruhe - und genau darin habe ein Verfassungsverstoß gelegen, argumentierten ihre Verteidiger.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs sei so überraschend gewesen, dass es einer mündliche Erörterung bedurft hätte. Das Bundesverfassungsgericht sah es anders: Zschäpe sei durch das rein schriftliche Revisionsverfahren nicht in ihren Rechten verletzt und die Sache habe auch keine grundsätzliche Bedeutung.
Viele Hintergründe bleiben ungeklärt
Zschäpe sitzt weiterhin in Haft und kann auch in den kommenden Jahren nicht auf eine baldige Freilassung hoffen. Zahlreiche Einzelfragen zu weiteren Tätern und dem Ablauf der rechtsextremen Mordserie und mehreren Sprengstoffanschlägen bleiben aber ungeklärt.