Fragen und Antworten Was ändert sich bei den Jobcentern?

Stand: 22.10.2015 12:10 Uhr

Die Betreuung von Langzeitarbeitslosen wird neu organisiert. Dies wurde notwendig, nachdem das Bundesverfassungsgericht die Zusammenarbeit von Kommunen und Arbeitsagenturen in den Jobcentern als verfassungswidrig beanstandet hatte. Was sich ändert und warum fasst tagesschau.de zusammen.

Was ändert sich für die Arbeitssuchenden?

Die Vermittlung von Jobsuchenden unter 25 Jahren soll beschleunigt werden, indem alle jungen "Hartz IV"-Empfänger innerhalb von sechs Wochen ein verpflichtendes Arbeits- oder Fortbildungsangebot erhalten. Wer dieses Angebot ablehnt, muss mit einer Kürzung von "Hartz IV" rechnen. Außerdem wird die Betreuung verbessert: Auf einen Vermittler kommen künftig 75 Betroffene unter 25 Jahren. Bisher waren es 83.

Die Programme für ältere Arbeitslose sollen ausgeweitet werden, einige andere arbeitsmarktpolitische Instrumente, die auslaufen sollten, werden verlängert. Außerdem soll sich in den Jobcentern künftig eine Frauen-Beauftragte um Chancengleichheit und die bessere Vermittlung allein erziehender Mütter in Arbeit kümmern. Die Jobcenter sollen auch bei der Organisation der Kinderbetreuung helfen.

Jugendliche aus Hartz-IV-Haushalten können in einem Ferienjob bis zu 1200 Euro im Jahr verdienen, ohne dass ihr Verdienst die Hartz-IV-Leistungen mindert. Bisher wurde das Geld aus Ferienjobs zum größten Teil mit dem Arbeitslosengeld verrechnet.

Was ändert sich für die Arbeit der Jobcenter?

Die 6,8 Millionen Hartz-IV-Empfänger sollen weiterhin von der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen in einer Behörde betreut werden. Diese Jobcenter - in denen Langzeitarbeitslose von der BA und Kommunen gemeinsam betreut werden - werden künftig die Regel sein (75 Prozent). Optionskommunen - in denen Langzeitarbeitslose von den Kommunen in Eigenregie betreut werden - die Ausnahme (25 Prozent). Die bestehenden 69 Optionskommunen bleiben erhalten. Maximal 41 dürfen neu hinzukommen.

Stichwort Optionskommunen
Im Streit um die Jobcenter spielen die Optionskommunen eine zentrale Rolle: In den derzeit 69 Einrichtungen in Deutschland liegt die Zuständigkeit für Langzeitarbeitslose komplett in der Hand der Kommunen. Anders als in den Jobcentern, wo sie für die soziale Betreuung und die Warmmiete zuständig sind, der Bund aber die Betroffenen bei der Arbeitssuche betreut.

Das Modell geht zurück auf Hessens Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU), der ja auch massiv in die aktuelle Reformdebatte eingegriffen hat: Koch sorgte 2003 dafür, dass die Optionskommunen in die Hartz-IV-Regelung aufgenommen wurde.

Wann treten die Veränderungen in Kraft?

Das Gesetz zur Neuordnung der Jobcenter geht nun in den Bundestag, soll am 9. Juli im Bundesrat beschlossen werden und zum Januar 2011 in Kraft treten. Für die Reform ist eine Grundgesetzänderung notwendig. Dafür sind Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat erforderlich. Nach monatelangem Ringen war die Jobcenter-Reform und die Grundgesetzänderung Ende März von führenden Vertretern der Koalition mit SPD und Bundesländern ausgehandelt und vom Kabinett beschlossen worden.

Welche Argumente hatten die Befürworter einer Verfassungsänderung?

Diejenigen, die eine Änderung des Grundgesetzes statt einer Reform der Jobcenter forderten, betonten vor allem die Nachteile, die eine (auch räumliche) Trennung der Zuständigkeiten für die Betroffenen hätte: Eine zusätzlich zu schaffende Behörde bedeute automatisch auch zusätzliche Bürokratie mit noch zu definierenden Strukturen und Arbeitsvorgängen, sagten sie, und berge die Gefahr von Doppelarbeit. All das gehe zu Lasten der Hilfeempfänger. Gerade in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten sei das nicht zumutbar und schwerlich zu erklären.

So argumentierte zum Beispiel Hessens Ministerpräsident Roland Koch, CDU. Er hatte mit Blockade gedroht, als seine Parteikollegin und Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen als Kompromisslösung eine Aufspaltung der Jobcenter in zwei Behörden vorgeschlagen hatte, die auf freiwilliger Basis weiter zusammenarbeiten könnten.

Wie argumentieren die Gegner einer Änderung des Grundgesetzes?

Die Ablehnung einer Verfassungsänderung fand auf zwei Ebenen statt. Die eine war die grundsätzliche Überlegung, ob das Grundgesetz angetastet werden soll, um vermurkste politische Entscheidungen im Nachhinein zu legitimieren. Zu diesen Wahrern der Prinzipien politischen Handelns zählte der CSU-Landesgruppenchef im Bundestag, Hans-Peter Friedrich.

Und natürlich spielte auch in dieser Frage Polit-Taktik eine Rolle. Die Union ist für eine Änderung des Grundgesetzes auf die SPD angewiesen - Unionsfraktionschef Volker Kauder mutmaßte bereits, die SPD würde die Chance nutzen, Zwietracht in der schwarz-gelben Regierung zu säen.

Union und SPD konnten sich vor rund einem Jahr nicht auf eine Reform einigen. Der damalige Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) hatte unter anderem mit CDU-Politiker Jürgen Rüttgers ein Modell für die Jobcenter entwickelt, das auch eine Grundgesetzänderung erfordert hätte. Allerdings blockierte die Union das Vorhaben. Als Knackpunkt gab sie damals die gewünschte Ausweitung der Optionskommunen an.

Warum muss es überhaupt eine Reform geben?

In den sogenannten Jobcentern und Arbeitsgemeinschaften (Argen) überschneiden sich die Zuständigkeiten von Bund und Kommunen bei der Betreuung von Hartz-IV-Empfängern und von Langzeitarbeitslosen. Im Jahr 2007 urteilten die Karlsruher Verfassungsrichter, diese Mischform verstoße gegen das Grundgesetz, weil der Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung nicht gewährleistet sei. Außerdem sei für die Bürger nicht mehr erkennbar, wer für die Wahrnehmung staatlicher Aufgaben zuständig ist. Bis 2011 musste dieser Missstand beseitigt sein.