Neuaufstellung von Kliniken Kabinett bringt Krankenhausreform auf den Weg
Es ist das zentrale Vorhaben von Gesundheitsminister Lauterbach. Nun hat das Kabinett seine Krankenhausreform gebilligt. Sie sieht eine Abkehr von den bisher geltenden Fallpauschalen vor. Kritik kommt von Bundesländern und Krankenkassen.
Die umstrittene Krankenhausreform hat die erste Hürde genommen: Das Bundeskabinett verabschiedete den Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Mit der Reform will Lauterbach die Finanzierung, Organisation und das Leistungsspektrum der rund 1.900 Krankenhäuser in Deutschland grundlegend verändern.
Ein wesentliches Ziel ist es, die Behandlungsqualität zu verbessern, indem nicht mehr jede Klinik alles machen darf. Stattdessen müssen die für eine Leistung notwendigen Mindeststrukturen an medizinischer Erfahrung, Personal und Technik vorgewiesen werden. Nur dann erhält die Klinik auch eine entsprechende Leistungsgruppe zugewiesen und darf die Leistung abrechnen. Das dürfte die Zahl der Krankenhäuser verringern und für mehr große Kliniken sorgen.
Abkehr von Fallpauschalen
Auch soll die Reform die bisherige Vergütung mit Pauschalen für Behandlungsfälle ändern. Die Finanzierung der Krankenhäuser wird so verändert, dass die Kliniken von dem finanziellen Druck befreit werden, immer mehr Patienten behandeln zu müssen. Konkret bedeutet das, dass sie künftig 60 Prozent der Vergütung allein schon für das Vorhalten von Angeboten bekommen.
Lauterbach sagte, mit der Reform ziehe die Regierung die Notbremse: "Ohne die Strukturen der stationären Versorgung zu ändern, drohen Klinik-Insolvenzen, schlechte Behandlung und weite Wege." Die Neuregelungen sollten in einer alternden Gesellschaft gute stationäre Behandlung für alle gewährleisten. "Fallpauschalen, die momentan oft das medizinische Handeln bestimmen, werden wir deshalb durch Vorhaltepauschalen und Qualitätsvorgaben ersetzen. Dann bestimmt der medizinische Bedarf die Behandlung, nicht die Ökonomie."
Kritik von Bundesländern und Krankenkassen
Von den Krankenkassen sowie den Bundesländern kommt viel Kritik an der geplanten Reform. Die Länder werfen dem Bundesgesundheitsminister vor, durch die Qualitätsvorgaben indirekt die Krankenhausplanung zentralisieren zu wollen. Das sei aber Aufgabe der Bundesländer. Sie befürchten, dass insbesondere in den ländlichen Regionen Versorgungslücken entstehen.
In einem Schreiben der Gesundheitsministerkonferenz der Länder heißt es: Dass "keine der Forderungen der Länder vom Bundesgesundheitsministerium in den Regierungsentwurf" aufgenommen worden seien, stelle einen "in jeder Hinsicht ungewöhnlichen Vorgang" dar. Die "Expertise und Erfahrung von 16 Ländern außen vor" zu lassen sei "ein gravierender Fehler". In dem Schreiben wird unter anderem gefordert, die "Planungshoheit der Länder" zu achten, "die die Gegebenheiten, Bevölkerungsstruktur und Bedarfe vor Ort kennen".
Die Krankenkassen befürchten massive Mehrausgaben und Beitragssteigerungen. Denn für die Reform soll ein Transformationsfonds mit einem auf zehn Jahre berechneten Gesamtvolumen von 50 Milliarden Euro errichtet werden. Er soll je zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert werden. Der Bund will seinen Anteil allerdings aus dem Gesundheitsfonds der Krankenkassen finanzieren. Dagegen könnten die Kassen klagen. Die Organisation der Gesundheitsversorgung sei staatliche Pflichtaufgabe und Sache der Steuerzahler und nicht der Beitragszahler, argumentieren sie.
Bundesrat muss nicht mehr zustimmen
Lauterbach hat das Gesetz aber nicht mehr so angelegt, dass es im Bundesrat - der Länderkammer - zustimmungsbedürftig ist. Der Entwurf kommt nun in die Beratungen des Bundestags. In Kraft treten soll das Gesetz Anfang 2025, die konkrete Umsetzung soll dann Schritt für Schritt in den Jahren danach folgen.