Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug "Bundesgerichtshof", vor dem Bundesgerichtshof

Bundesgerichtshof entscheidet Urteil zur Revision im Fall Lübcke

Stand: 25.08.2022 08:49 Uhr

Muss sich das Frankfurter Oberlandesgericht noch einmal mit dem Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke befassen? Der Bundesgerichtshof verkündet heute sein Urteil über die Revisionen.

Wir wollen die Wahrheit erfahren. Und wir wollen vor allem wissen, was in den letzten Minuten passiert ist.

Mit diesen Worten hatte sich die Witwe von Walter Lübcke in der mündlichen Verhandlung Ende Juli an die Richterinnen und Richter des 3. Strafsenats gewandt. Vier Stunden war verhandelt worden - fair und umsichtig, sagte der Sprecher der Familie Lübcke, Dirk Metz.


"Sie haben gemerkt, wie angespannt die Familie und insbesondere Frau Lübcke gewesen ist. Das war für sie natürlich heute noch mal ein richtig schwerer Gang. Und da hat das Gericht dazu beigetragen, das in gewisser Weise erträglicher zu machen.

Lebenslang für Stephan E.

Die Vorinstanz, das Oberlandesgericht Frankfurt, hatte den Hauptangeklagten, den Rechtsextremisten Stephan E., wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Es hatte auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt - womit eine spätere Sicherungsverwahrung nach Verbüßung der Freiheitsstrafe möglich ist.

E. habe Lübcke wegen dessen liberaler Haltung zur Flüchtlingspolitik abstrafen wollen, so das Oberlandesgericht. E. war auch angeklagt worden, im Januar 2016 von seinem Fahrrad aus einem Asylbewerber mit einem Messer in den Rücken gestochen zu haben. Davon hatte ihn das Oberlandesgericht allerdings freigesprochen.

Rolle von Markus H. umstritten

Mitangeklagt war ein Freund von E. aus der rechten Szene, Markus H. Ihm wirft die Bundesanwaltschaft Beihilfe zum Mord an Lübcke vor. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte ihn aber in diesem Punkt freigesprochen und nur wegen eines Waffendelikts zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Seine Rolle ist bis heute umstritten - auch weil sein Freund, der Hauptangeklagte E., im Laufe des Verfahrens drei unterschiedliche Versionen von seiner Mitwirkung präsentiert hatte. Mit ihrer Revision will Lübckes Familie erreichen, dass noch einmal gegen Markus H. verhandelt wird.

Diskussion über Beihilfe

Tatsächlich wurde in der mündlichen Verhandlung beim Bundesgerichtshof Ende Juli sehr intensiv darüber diskutiert, ob die Vorinstanz bei der Beihilfe die richtigen Maßstäbe angelegt habe. Der Verteidiger von Markus H., Rechtsanwalt Björn Clemens, hält die Vorwürfe gegen seinen Mandanten für unbegründet.

Natürlich ist der Familie Lübcke großes Unrecht geschehen durch diesen Mord. Das wird aber nicht dadurch ausgeglichen, dass jetzt ein Unschuldiger verurteilt würde.

Auch die oberste deutsche Staatsanwaltschaft, die Bundesanwaltschaft, hatte Revision eingelegt. Sie glaubt nach wie vor, dass Markus H. an der Ermordung von Lübcke beteiligt war - und dass Stephan E. den Asylbewerber attackiert hat. Bundesanwalt Johann Schmid:


"Zum einen hat das Oberlandesgericht bei beiden Freisprüchen nicht alle Indiztatsachen, die entscheidend sind, erschöpfend und umfassend gewürdigt. Und zum anderen hat es bei der Prüfung des Freispruchs von der Beihilfe zum Mord an Dr. Lübcke von vorneherein die Anforderung an die Beweiswürdigung und die eigene Überzeugungsbildung zu hoch und zu streng angesetzt.


Ob der Bundesgerichtshof als oberstes deutsches Strafgericht das auch so sieht und die bisherigen Urteile aufhebt, so dass neu verhandelt werden muss, wird sich zeigen, wenn am Vormittag die Entscheidung verkündet wird.

Gigi Deppe, Gigi Deppe, SWR, 24.08.2022 08:16 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete die tagesschau am 25. August 2022 um 09:00 Uhr.