Polizisten stehen vor dem Haus des ermordeten Walter Lübcke.
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Erkenntnisse verschwiegen Verfassungsschutzpanne im Fall Lübcke

Stand: 11.06.2020 06:03 Uhr

Der Verfassungsschutz hat laut NDR Erkenntnisse zu rechtsextremen Aktivitäten des mutmaßlichen Helfers beim Lübcke-Mord nicht weitergeleitet. In der Folge durfte der Neonazi legal Waffen besitzen.

Von Julian Feldmann, Robert Bongen, NDR und Nino Seidel, NDR

Der Rechtsextremist Markus H. muss sich von nächster Woche an vor dem Oberlandesgericht Frankfurt wegen Beihilfe zum Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke verantworten. H. hatte sich 2015 vor dem Verwaltungsgericht Kassel eine Waffenbesitzkarte erstritten und durfte somit legal Schusswaffen besitzen.

Der Grund für die damalige Entscheidung des Gerichts: Der Verfassungsschutz hatte der Waffenbehörde keine aktuellen Hinweise auf rechtsextremistische Umtriebe H.s gemeldet. Dabei lagen dem Verfassungsschutz nach NDR-Informationen Erkenntnisse vor.

H. soll Mord ermöglicht haben

Die Bundesanwaltschaft wirft Markus H. in ihrer Anklage vor, den mutmaßlichen Mörder Lübckes, Stephan E., an Waffen ausgebildet zu haben. So soll H. mit E., der sich wegen Mordes vor Gericht verantworten muss, in einem Wald und in zwei Schützenclubs das Schießen trainiert haben. Auch soll H. für E. ein Gewehr auf seine Waffenbesitzkarte eingetragen haben.

Behörde musste Waffenkauf genehmigen

Die Waffenbehörde der Stadt Kassel hatte dem Neonazi Markus H. zunächst eine Waffenbesitzkarte mit Hinweis auf seine rechtsextremistischen Aktivitäten verweigert. H. klagte vor dem Verwaltungsgericht Kassel dagegen und bekam 2015 Recht. Das Gericht sah keine Anhaltspunkte für eine Unzuverlässigkeit. Hintergrund ist eine Regelung im Waffenrecht, nach der jemand nur als "unzuverlässig" gilt, wenn er innerhalb der letzten fünf Jahre verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt hat.

Dem Verwaltungsgericht Kassel lagen keine Hinweise auf eine verfassungsfeindliche Betätigung von Markus H. nach 2009 vor, sagt Gerichtssprecherin Christine Lohmann. "In den letzten fünf Jahren, in dem maßgeblichen Zeitraum, waren keine Vorfälle zu verzeichnen, und es gab keine Anhaltspunkte dafür, dass er sich irgendwie in dem rechtsextremistischen Milieu bewegt hätte", so Lohmann.

Datenweitergabe hätte wohl Waffenkauf verhindern können

In der Verfassungsschutz-Akte von Markus H. fand sich nach Recherchen des NDR jedoch auch noch ein Eintrag aus 2011. Damals hatten die Verfassungsschützer einen rechtsextremistischen YouTube-Kanal analysiert, den sie H. zurechneten. Dort registrierten die Staatsschützer antisemitische Videos und notierten, unter H.s Freunden seien "zahlreiche Profile, die der rechtsextremistischen Szene zugeordnet werden können".

Außerdem lag dem hessischen Inlandsgeheimdienst eine sogenannte Quellenmeldung aus dem Sommer 2010 vor. Ein V-Mann hatte über die Neonazi-Szene in Kassel berichtet und dabei auch erwähnt, dass H. gemeinsam mit anderen Rechtsextremisten aus der Region an einem Neonazi-Aufmarsch teilnehmen wollte.

Der Waffenbehörde gemeldet hatte der Verfassungsschutz nur Erkenntnisse über H. bis 2009, darunter Teilnahmen an Demonstrationen und Einträge in rechtsextremistischen Foren im Internet. Dem Gericht lagen daher keine Hinweise zum fraglichen Zeitraum zwischen 2010 und 2015 vor, sodass die Richterin dem Rechtsextremisten Markus H. das Recht auf eine Waffenbesitzkarte zuerkennen musste. Die nicht weitergegeben Informationen hätten möglicherweise verhindern können, dass H. legal Schusswaffen erwerben und mutmaßlich auch so Stephan E. unterstützen konnte.

"Heute würden wir das alles übermitteln"

Der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz in Hessen, Robert Schäfer, räumt im Interview mit dem ARD-Politikmagazin Panorama ein, dass die Erkenntnisse zu Markus H. aus 2011 nicht übermittelt wurden. Er habe keine Erklärung dafür. Ob es ein Fehler war, könne er heute nicht beurteilen, sagt Schäfer. "Richtig ist, dass wir das heute anders machen würden." Laut Schäfer würden die Waffenbehörden jetzt umfassender informiert werden. "Wir haben aus heutiger Sicht daraus Schlüsse gezogen."

"Heute würden wir das alles übermitteln", sagt Schäfer im Panorama-Interview. "Heute würden wir uns das genauestens anschauen und gucken, was kann man tun. Sonst würden wir unserem Anspruch, Extremisten dürfen keine legalen Waffen haben, nicht gerecht". Der Verfassungsschutz kümmere sich in den letzten Jahren verstärkt um die rechtsextremistische Waffenbesitzer. So gebe seine Behörde Erkenntnisse inzwischen sehr detailliert an die Waffenbehörde weiter, erklärt Schäfer. "Für uns ist ganz klar: Extremisten dürfen keine legalen Waffen haben."

Zu der "Quellenmeldung" aus dem Jahr 2010, die sein Amt ebenfalls nicht weitergegeben hatte, sagt Schäfer im Panorama-Interview, dass nur "offene und gerichtsverwertbare" Informationen an die Waffenbehörden übermittelt werden könnten. Der Verfassungsschutz stufte diese Meldung als nicht offen verwendbar ein. Ob dies zum Schutz einer V-Person oder aus anderen Gründen erfolgte, ist unklar.

Die Stadt Kassel und die Anwälte von H. wollten sich auf Anfrage nicht zu den Recherchen äußern.

Peter Hornung, Peter Hornung, NDR, 11.06.2020 07:57 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Panorama am 11. Juni 2020 um 21.45 Uhr im Ersten.