Hass im Netz Razzien wegen Äußerungen gegen Lübcke
Im Juni 2019 wurde der Kasseler Regierungspräsident Lübcke erschossen - mutmaßlich von einem Rechtsextremisten. Zuvor wurde er in sozialen Netzwerken angefeindet. Wegen Kommentaren gegen Lübcke fanden nun Durchsuchungen statt.
Im Fall des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke haben Sicherheitsbehörden in einer bundesweit konzertierten Aktion in zwölf Bundesländern Durchsuchungen und Vernehmungen gegen 40 Beschuldigte durchgeführt.
Sie stehen im Verdacht, in sozialen Netzwerken "strafrechtlich relevante Äußerungen zum Nachteil" Lübckes getätigt zu haben. Das geht aus einer Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main hervor. Sieben der Tatverdächtigen leben demnach in Bayern, jeweils sechs in Hessen, Nordrhein-Westfalen und in Sachsen.
Die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft wurden den Angaben nach seit Mitte September 2019 gemeinsam mit einer Arbeitsgruppe des Hessischen Landeskriminalamts geführt. Dabei seien Kommentare gesichert worden und die Urheber dieser ermittelt worden.
Ermittlungen wegen Aufforderung zu Straftaten
Ermittelt werde unter anderem wegen des Verdachts der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten, der Billigung von Straftaten und des Verunglimpfens des Andenkens Verstorbener.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht sieht darin eine konsequente Antwort des Rechtsstaats. "Menschenverachtende Drohungen schaffen ein Klima der Gewalt", schrieb die SPD-Politikerin auf Twitter. Dem Mord an Lübcke sei eine "widerliche Hetze im Netz" vorausgegangen. "Deshalb muss klar sein: Wer Menschen bedroht, muss mit konsequenter Strafverfolgung rechnen", erklärte Lambrecht.
Lübcke war im Juni 2019 erschossen worden. Als tatverdächtig gilt der Rechtsextremist Stephan E. Zuvor war der CDU-Politiker im Netz immer wieder angefeindet worden. Auch nach seinem Tod wurde er in sozialen Medien verhöhnt. Der Mordprozess gegen Stephan E. und dessen mutmaßlichen Unterstützer Markus H. soll am 16. Juni beginnen.
Die Bundesregierung legte inzwischen ein Gesetzespaket gegen Hetze und Hass vor, das in Kürze verabschiedet werden soll. Da Kommunalpolitiker einen besonderen Schutz brauchen, sieht das Gesetzespaket Lambrecht zufolge deutliche Verschärfungen des Strafrechts und eine Meldepflicht an das Bundeskriminalamt bei Volksverhetzungen, Morddrohungen oder Nazipropaganda vor.
Richterbund: "Richtige Antwort des Rechtsstaats"
Der Deutsche Richterbund sieht das konsequente Vorgehen gegen Hasskommentare im Netz als "richtige Antwort des Rechtsstaats, um die Spirale aus Hass und Gewalt zu unterbrechen". Mit dem neuen Gesetz kämen auf die Staatsanwaltschaften allerdings bis zu 150.000 neue Verfahren jährlich zu, erklärte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn. Die Länder müssten bei Polizei und Justiz daher deutlich nachlegen.