Oberlandesgericht Koblenz Lebenslange Haft im Staatsfolter-Prozess
Im Prozess um Staatsfolter in Syrien ist der Angeklagte Anwar R. zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das OLG Koblenz sprach den 58-Jährigen unter anderem wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Mordes schuldig.
Im nach Angaben der Bundesanwaltschaft weltweit ersten Strafprozess um Staatsfolter in Syrien ist der Angeklagte wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das entschied das Oberlandesgericht Koblenz. Auf der Anklagebank saß ein ehemaliger Vernehmungschef eines syrischen Geheimdienst-Gefängnis.
Der 58-jährige Angeklagte Anwar R. wurde wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, 27-fachen Mordes, gefährlicher Körperverletzung in 25 Fällen, besonders schwerer Vergewaltigung, sexueller Nötigung, Freiheitsberaubung, Geiselnahme und sexuellen Missbrauchs von Gefangenen schuldig gesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Vorwurf der Folter von 4000 Menschen
Der im April 2020 begonnene Prozess ging am 108. Verhandlungstag zu Ende. Das Verfahren mit mehr als 80 Zeugen sowie mit einer Reihe von Folteropfern als Nebenkläger hatte international Aufsehen erregt.
Nach Überzeugung des Koblenzer OLG-Staatsschutzsenats hatte Anwar R. in den Jahren 2011 und 2012 in der Anfangsphase des syrischen Bürgerkrieges Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen. Der 58-Jährige soll in einem Gefängnis des Allgemeinen Geheimdienstes in der syrischen Hauptstadt Damaskus als Vernehmungschef für die Folter von mindestens 4000 Menschen verantwortlich gewesen sein. Mindestens 30 Gefangene seien gestorben.
Angeklagter hatte sich als unschuldig bezeichnet
Die Bundesanwaltschaft hatte lebenslange Haft für den Syrer beantragt - und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, was eine Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausschließt.
Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert. Der Angeklagte hatte sich als unschuldig bezeichnet. Er habe nicht gefoltert und auch keinen einzigen Befehl dazu erteilt. Im Gegenteil, er habe auch für Freilassungen gefangener Demonstranten des "Arabischen Frühlings" gesorgt. Insgeheim habe er mit der syrischen Opposition sympathisiert und sie nach der Flucht aus seiner Heimat unterstützt - auch mit der Teilnahme an der zweiten Syrien-Friedenskonferenz 2014 in Genf.
Würdigung der Gerichtsentscheidung
Menschenrechtsorganisationen würdigten das Urteil als historisch. Die Gerichtsentscheidung sei ein bedeutendes Signal "im weltweiten Kampf gegen die Straflosigkeit", erklärte Markus N. Beeko, Generalsekretär von Amnesty International in Deutschland. Weitere Prozesse in Deutschland und anderen Staaten müssten nun folgen. Auch der Chef von Human Rights Watch, Kenneth Roth, sagte: "Das ist wirklich historisch."
Der Deutsche Richterbund (DRB) misst dem Urteil ebenfalls hohe Bedeutung zu. Die Gerichtsentscheidung "sendet das wichtige Signal an die Täter und ihre Opfer: Kriegsverbrecher müssen in Deutschland mit einer Strafverfolgung rechnen", erklärte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn. "Die Arbeit der deutschen Justiz im Bereich des Völkerstrafrechts gilt international als vorbildlich", so Rebehn. Allerdings sei es "in jedem Einzelfall extrem aufwändig und langwierig, die im Ausland verübten Verbrechen vor deutschen Gerichten aufzuklären".
Das European Centre for Constitutional and Human Rights erklärte, der Prozess habe gezeigt, was die internationale Strafjustiz nach dem sogenannten Weltrechtsprinzip "bei allen Defiziten" leisten könne. Das Urteil schaffe eine "solide Basis" für andere Strafverfolger.
Viereinhalb Jahre Haft für Mitangeklagten
Das Weltrechtsprinzip im Völkerstrafrecht erlaubt es, auch hierzulande mögliche Kriegsverbrechen von Ausländern in anderen Staaten zu verfolgen. Anwar R. und der frühere Mitangeklagte Eyad A. waren nach ihrer Flucht in Deutschland von mutmaßlichen Folteropfern erkannt und 2019 in Berlin und Zweibrücken festgenommen worden.
Eyad A. wurde bereits vom OLG zu viereinhalb Jahren Haft wegen Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt. Über seine Revision ist noch nicht entschieden worden. Eyad A. hatte nach Überzeugung der Koblenzer Richter im Jahr 2011 in Syrien dazu beigetragen, 30 Demonstranten ins Foltergefängnis des Hauptangeklagten zu bringen.
Aktenzeichen: 1 StE 9/19