Berlin Berliner Justiz zahlt an 58 Personen 360.000 Euro Entschädigung für 4.800 Tage Haft
58 Menschen in Berlin haben im Jahr 2023 für insgesamt 4.803 Tage in Haft eine Entschädigung bekommen. Den Betroffenen wurden insgesamt 360.225 Euro gezahlt - rund 6.210 Euro pro Person im Schnitt. Dies teilte die Senatsjustizverwaltung auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Die Betroffenen saßen vorwiegend in Untersuchungshaft, bevor sich ihre Unschuld herausstellte oder die Beweise für eine Straftat nicht ausreichten.
Zwischen 13 und 231 Tagen Haft
Die Zeitspanne, die die betroffenen Menschen hinter Gittern verbrachten, fiel den Angaben zufolge sehr unterschiedlich aus. Im Minimalfall ging es um 13 Tage, in einem Einzelfall seien es 231 Tage gewesen. Für einen Hafttag werden 75 Euro gezahlt, dies ist bundesweit geregelt.
Angaben für 2024 lagen laut Justizverwaltung noch nicht vor. Im Jahr 2022 wurden nach früheren Informationen 35 Menschen für insgesamt 2.624 Tage in Haft entschädigt. Im Jahr davor hatten 54 Menschen Geld für insgesamt 6.936 Tage hinter Gittern bekommen.
Justiz: Entschädigung kein Beweis für rechtswidrige Haft
Die Justizbehörde betonte, dass die Auszahlung keinen Rückschluss auf eine Rechtswidrigkeit von Maßnahmen zulasse. Selbst bei einer Verurteilung könne es zu einer Entschädigung kommen - beispielsweise, wenn die Zeit in der U-Haft die eigentliche Haftstrafe übersteige.
Wie auch im Vorjahr gab es 2023 nicht nur Geld für zu Unrecht erlittene Haft aus der Justizkasse. Für Anwaltskosten oder für beschlagnahmte Gegenstände wurden insgesamt rund 39.364 Euro ausgezahlt (2022: 67.190 Euro). Die Summe, die jeweils an die Betroffenen gezahlt wurde als Entschädigung, reichte laut Justizverwaltung von knapp 50 bis 21.265 Euro.
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