Berlin Berliner Polizei gibt Böller- und Messerverbotszonen zu Silvester bekannt
Zum Jahreswechsel wird es in Berlin wieder laut - und stellenweise gefährlich. Um das Risiko von Verletzungen und Angriffen auf Rettungskräfte zu senken, hat die Polizei wieder mehrere Verbotszonen beschlossen. Die Gebiete im Überblick.
Die Berliner Polizei hat die genauen Bereiche der Waffen-, Messer- und Böllerverbotszonen für die Silvesternacht in der Hauptstadt bekanntgegeben.
Privates Feuerwerk bleibt laut Polizei auch in diesem Jahr rund um den Alexanderplatz in Mitte untersagt. Gleiches gilt für Teile der Sonnenallee und angrenzende Nebenstraßen in Neukölln sowie die Pallasstraße im Schöneberger Steinmetzkiez. Auch am Brandenburger Tor bleibt Pyrotechnik laut Polizei tabu. Das zu kontrollieren, sei jedoch Aufgabe der privaten Security-Firmen, heißt es.
Die Verbote gelten vom 31. Dezember um 18 Uhr bis zum 1. Januar um 6 Uhr. Erlaubt sind laut Polizei nur Feuerwerkskörper der Kategorie F1. Dazu zählen beispielsweise ganzjährig erlaubte Wunderkerzen, Tischfeuerwerke und Knallerbsen.
Messer ebenfalls in vielen Gebieten verboten
Wo Böller verboten sind, sind den Angaben vom Samstag zufolge auch Messer untersagt. Messerverbotszonen gelten demnach auch für das Hansaviertel, im Regierungsviertel und im Großen Tiergarten. Näheres regelt eine Verordnung, die am Freitag im Amtsblatt veröffentlicht wurde [berlin.de]. Das Messerverbot gilt vom 31. Dezember um 14 Uhr bis zum 1. Januar um 6 Uhr.
Zudem ist auch auf mehreren Berliner Bahnhöfen das Mitführen von Messern und anderen gefährlichen Gegenständen verboten. Laut Bundespolizei gilt das Verbot auf den Berliner Bahnhöfen Hauptbahnhof, Zoologischer Garten, Alexanderplatz, Gesundbrunnen, Ostbahnhof, Warschauer Straße, Ostkreuz, Lichtenberg, Neukölln und Südkreuz in der Zeit vom 31. Dezember um 18 Uhr bis zum 1. Januar um 6 Uhr.
Bußgeld bis zu 10.000 Euro
Der Gewerkschaft der Polizei reichen die Böllerverbotszonen nicht aus. Pyrotechnik dürfe nur in die Hände von Profis, sagte der Berliner GdP-Sprecher Benjamin Jendro dem rbb am Freitag. Er sprach sich für ausschließlich organisiertes Feuerwerk aus, auch in den Bezirken.
Im Internet informiert die Berliner Polizei bereits über allgemeine Regeln zum Silvesterfeuerwerk. Dort wird unter anderem darauf hingewiesen, dass Feuerwerk ausschließlich im Zeitraum vom 31. Dezember um 18 Uhr bis zum 1. Januar um sieben Uhr gestattet ist. Ein Verstoß werde mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro geahndet, heißt es dort. Außerdem werden Elternbriefe in sieben Sprachen zum Download angeboten, darunter auf Deutsch, Arabisch, Türkisch, Russisch und Ukrainisch.
Sendung: rbb24 Abendschau, 20.12.2024, 19:30 Uhr