Berlin Bundesgerichtshof erklärt Berliner Mietpreisbremse für rechtens
Die Mietpreisbremse in Berlin ist nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) rechtens.
Angesichts des angespannten Wohnungsmarktes sei das Instrument erforderlich und verstoße nicht gegen das Eigentumsgrundrecht der Vermieter, hieß es in einem BGH-Urteil, das am Donnerstag veröffentlicht wurde [bundesgerichtshof.de].
Miete darf höchstens zehn Prozent über ortsüblicher Vergleichsmiete liegen
Das Gericht gab einem Mieter in Berlin-Mitte recht, der einen Staffelmietvertrag hat und dessen Miete sich in regelmäßigen Abständen erhöhte. Im fraglichen Zeitraum im Jahr 2022 wären 1.931 Euro Nettokaltmiete pro Monat fällig gewesen.
Doch laut der Mietpreisbremse darf die Miete höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Das Land Berlin hatte eine entsprechende Verordnung 2015 eingeführt und mit der angespannten Wohnungslage in ganz Berlin begründet.
Der Vermieter sah in der Mietpreisbremse einen Verstoß gegen die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes. Diese Ansicht teilte das Gericht nicht. Die Begrenzung von Mieterhöhungen sei gerechtfertigt und in diesem Fall auch verhältnismäßig. Die gesetzliche Regelung sei weiterhin erforderlich, hieß es.