Arafat Abou-Chaker (l) kommt in Begleitung seines Anwalts Hansgeorg Birkhoff zur Fortsetzung des Prozesses im Zivilrechtsstreit von Rapper Bushido gegen seinen ehemaligen Geschäftspartner Abou-Chaker in das Landgericht. +++ dpa-Bildfunk +++

Brandenburg Abou-Chaker im Prozess um mutmaßlichen Betrugsfall freigesprochen

Stand: 20.12.2024 15:49 Uhr

Bushido und sein Ex-Geschäftspartner Arafat Abou-Chaker streiten sich seit Jahren vor Gericht. Zuletzt wurde Abou-Chaker Betrug vorgeworfen. Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat nun in dem Fall entschieden.

Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat Arafat Abou-Chaker – Ex-Geschäftspartner des Rappers Bushido – im Prozess um den mutmaßlichen Betrug von 180.000 Euro freigesprochen. "Es bestand Zweifel daran, ob hier eine Täuschung vorliegt", sagte eine Gerichtssprecherin dem rbb nach der Urteilsverkündung am Freitag.
 
Die Anklage hatte Arafat Abou-Chaker und einem mitangeklagten Bauunternehmer versuchten Prozessbetrug vorgeworfen. Auch dieser wurde freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
 
Hintergrund ist ein Zivilprozess zwischen dem Musiker, mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi, und dem 48-jährigen Abou-Chaker um die Aufteilung eines gemeinsamen Immobiliengeschäfts in Brandenburg.

Der Rapper Bushido kommt zur Fortsetzung des Prozesses im Zivilrechtsstreit gegen seinen ehemaligen Geschäftspartner in das Landgericht am 16.12.2024..(Quelle: picture alliance/dpa/Soeren Stache)
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Bushido reiste aus Dubai an für Aussage

Der Ex-Geschäftspartner sollte dabei 2019 vor Gericht gefälschte Quittungen eines Bauunternehmens vorgelegt haben, um angebliche Zahlungen nachzuweisen und den Prozess zu seinen Gunsten zu gestalten. Der Mitangeklagte sollte diese Quittungen von dem Unternehmen, das laut Anklage nicht existierte, ausgestellt haben.
 
An vier Tagen vernahmen die Frankfurter Richter dazu neun Zeugen. Hauptzeuge war Bushido, der inzwischen mit seiner Familie in Dubai lebt und auf dessen Aussagen der Betrugsprozess im Wesentlichen zurückzuführen war. Der Rapper sagte umfassend aus: Nach seinen Angaben soll Abou-Chaker 180.000 Euro ungefragt aus der gemeinsamen Gesellschaft gezogen haben, ohne dafür einen entsprechenden Grund gehabt zu haben. Nach Schilderung des Ex-Partners wurden mit dem Geld Rechnungen eines Bauunternehmens beglichen.

Archivbild: Arafat Abou-Chaker im Brandenburgischen Oberlandesgericht am 29.05.2024. (Quelle: picture alliance/dpa/Sebastian Gollnow)
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Kein Vermögensschaden nachgewiesen

Das Landgericht konnte keinen Vermögensschaden nachweisen. Für das Gericht sei nicht aufklärbar gewesen, für welche Bauleistung Rechnungen aufgestellt werden sollten. Auf dem Grundstück habe es mehrere Schwarzbauten gegeben. Außerdem habe der Bauunternehmer tatsächlich Bauarbeiten auf dem Grundstück durchgeführt.
 
Es habe zudem Gespräche über die Verwendung der 180.000 Euro für das Grundstück gegeben. Auch die Fälschung von Urkunden wurde geprüft, wie die Gerichtssprecherin sagte, doch auch Urkundsdelikte konnten nicht verwirklicht werden.
 
Bushido und Abou-Chaker verband neben dem Geschäftlichen einst eine enge Freundschaft. 2018 kam es zum Bruch. Seitdem beschäftigen sie die Justiz. Für Schlagzeilen sorgte ein Strafprozess in Berlin gegen Abou-Chaker und drei seiner Brüder. Dieser endete Anfang 2024 nach dreieinhalb Jahren mit einem Freispruch von den wesentlichen Vorwürfen. Bushido war in dem Verfahren Zeuge und Nebenkläger - ein Großteil der Vorwürfe basierte auf seinen Aussagen.

Sendung: rbb Antenne Brandenburg, 20.12.2024, 10:00 Uhr