Archivbild: Brandenburgischer Landtag, Wahl des Ministerpräsidenten: Lena Kotré, AfD (dpa/dts Nachrichtenagentur)

Brandenburg Brandenburger AfD-Abgeordnete Kotré bestätigt Teilnahme an Neonazi-Treffen

Stand: 29.12.2024 17:56 Uhr

Vor einem Jahr berieten Rechte geheim in Potsdam über die sogenannte Remigration. Demos gegen Rechtsextremismus waren die Folge. Jetzt gab es in der Schweiz ein Treffen zum selben Thema - wieder mit Brandenburger AfD-Beteiligung.

Die brandenburgische AfD-Landtagsabgeordnete Lena Kotré hat ihre Teilnahme an einem Treffen der "Jungen Tat" in der Schweiz bestätigt. Dabei handelt es sich um eine rechtsextremistische Organisation. Neben AfD-Vertretern waren auch Unterstützer der in Deutschland verbotenen "Blood & Honour"-Bewegung mit von der Partie. Wie Kotré dem rbb am Sonntag auf Nachfrage mitteilte, wurde bei dem Treffen am 14. Dezember auch über Migration und die sogenannte Remigration gesprochen.

Tino Chrupalla (l-r), AfD-Bundessprecher, Hans-Christoph Berndt, stellvertetender Vorsitzender der AfD Brandenburg und Spitzenkandidat, und Alice Weidel, AfD-Bundessprecherin, klatschen bei der Wahlparty der Brandenburger AfD vor den ersten Hochrechnungen. (Quelle: dpa/Christoph Soeder)
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Abschiebe-Konzept vorgestellt

Kotré bestätigte, dass sie selbst darüber gesprochen habe, wie man straffällig gewordene Deutsche, die zuvor eingebürgert wurden, den Pass wieder entziehen könne. Auch habe sie an diesem Abend ihr Konzept zur Privatisierung von Abschiebungen vorgestellt.
 
Nach Aussagen von Kotré habe neben ihr auch der Bundestagsabgeordnete Roger Beckamp aus Nordrhein-Westfalen an der Veranstaltung teilgenommen. Welche weiteren Personen an diesem Abend noch zugegen waren, könne sie nicht beantworten.

Das Recherche-Netzwerk "Correctiv" hatte am Freitag zuerst über das Treffen in der Schweiz berichtet. Kotré soll dabei mit besonders radikalen Vorschlägen aufgefallen sein. So sei sie für Gen- und Sprachtests bei Geflüchteten, um sie gezielt abschieben zu können.
 
"Correctiv" habe etwas gefilmt, was die Teilnehmer selbst professionell gefilmt hätten und ungefiltert ins Netz stellen wollten, kommentierte Kotré auf X. Außerdem veröffentlichte Beckamp seine Rede in der Schweiz auf Youtube.

Gästehaus in Potsdam, in dem AfD-Politiker nach einem Bericht des Medienhauses Correctiv im November an einem Treffen teilgenommen haben sollen. © picture alliance/ dpa/ Jens Kalaene
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Correctiv deckte Treffen vor einem Jahr in Potsdam auf

Ende November 2023 hatten sich AfD-Politiker sowie einzelne Mitglieder der CDU und der Werteunion in Potsdam mit dem Taktgeber der rechtsextremen Identitären Bewegung, Martin Sellner, getroffen. Das hatte ebenfalls das "Correctiv" enthüllt. Es folgte ein großes Eche und Massenproteste gegen Rechtsextremismus.
 
Viel diskutiert wurde vor allem, dass Sellner bei dem Treffen nach eigenen Angaben über die sogenannte Remigration sprach. Wenn Rechtsextremisten den Begriff verwenden, meinen sie in der Regel, dass eine große Zahl von Menschen ausländischer Herkunft das Land verlassen soll - auch unter Zwang.

Bundestags-Vizepräsidentin dringt auf AfD-Verbotsverfahren

Als Reaktion auf das Treffen in der Schweiz dringt die Grünen-Politikerin Katrin Göring-Eckardt auf ein Verbotsverfahren gegen die AfD. "Gemeinsam mit Neonazis wird offen aggressiv gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik agiert", sagte die Vizepräsidentin des Bundestags den Zeitungen der Funke Mediengruppe zur Begründung.
 
Der Vorgang in der Schweiz zeige erneut, wie gefährlich die AfD sei. "Auch im Zusammenspiel mit dem russischen Regime und dem deutschlandfeindlichen Oligarchen Elon Musk zeigt sich das planvoll verfolgte politische Ziel der AfD, das Funktionieren dieser Ordnung zu beeinträchtigen", so Göring-Eckardt weiter.

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Mehrere Bundestagsabgeordnete wollen ein Verbot der AfD auf den Weg bringen. Andere sind skeptisch. Noch lägen dafür nicht genug Beweise vor, sagen sie. Wie würde ein Verfahren ablaufen und wann muss ein Verbot ausgesprochen werden? Von Oliver Noffkemehr

Aus ihrer Sicht liegen deshalb ausreichend Anhaltspunkte vor, dass die Partei mutmaßlich verfassungswidrig ist. "Um dem vom Grundgesetz vorgesehenen Schutz der Verfassung angemessen Rechnung zu tragen, sollte ein Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der AfD eingeleitet werden."
 
Ein Parteiverbot kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden. Kritiker warnen, dass ein Verfahren sehr langwierig und der Ausgang in Karlsruhe offen wäre. Zudem gibt es Bedenken, eine Partei mit hoher Wählerzustimmung zu verbieten.

Sendung: radioeins vom rbb, 29.12.2024, 16:00 Uhr