Bremen Neue Preise, neue Regeln: Das ändert sich für Bremer ab Januar 2025
Wie viel teurer Straßenbahnfahren wird, was ein Brief künftig kostet und woraus Zahnfüllungen bestehen dürfen, zeigen wir in unserer Übersicht.
1. Fast alle Ticketpreise steigen
Bundesweit steigen die Kosten für das beliebte Deutschland-Ticket zum Januar 2025 von 49 Euro auf 58 Euro. Die Preise der BSAG steigen ebenfalls fast alle an. So wird das Einzelticket in der Stadtgemeinde Bremen künftig 20 Cent teurer und damit 3,20 Euro kosten. In Bremerhaven werden die Ticketpreise von 2,70 auf 2,90 Euro erhöht. Auch das soziale Stadtticket steigt von 27,90 auf 35,20 Euro. Stabil bleibt nur das TIM-Ticket für Schülerinnen und Schüler, Freiwilligendienstleistende und Auszubildende.
2. Führerscheinumtausch: Fristen und Bußgelder
Bis 2033 sollen alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, gegen ein in der EU einheitliches Dokument umgetauscht werden. Wer 1971 oder später geboren wurde und wessen Führerschein vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde, muss bis zum 19. Januar 2025 seinen Führerschein umtauschen. Tut man dies nicht, droht ein Bußgeld von zehn Euro.
3. Kfz-Versicherungen werden teurer
Die Kfz-Versicherung steigt im Jahr 2025 um bis zu 20 Prozent. Der Hintergrund sind die durch die Inflation gestiegenen Reparaturkosten. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, Angebote zu vergleichen und gegebenenfalls vom Sonderkündigungsrecht aufgrund der Preiserhöhungen Gebrauch zu machen.
4. Höherer Mindestlohn
Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar von 12,41 auf 12,82 Euro. Davon profitieren auch Minijobber. Ihre Verdienstgrenze steigt von 538 auf 556 Euro. Im Land Bremen steigt außerdem der Landesmindestlohn, der an Beschäftigte und Auftragnehmer des Landes Bremen und der Städte Bremen und Bremerhaven bezahlt wird. Im November 2024 war der Landesmindestlohn bereits auf 13,46 Euro gestiegen. Im Februar 2025 steigt er auf 14,28 Euro.
5. Ausbildungsfonds in Bremen startet 2025
Ab 2025 startet der Ausbildungsunterstützungsfonds im Land Bremen. Bis auf wenige Ausnahmen müssen alle Unternehmen in den Fond einzahlen. Mit den Geldern werden diejenigen Betriebe unterstützt, die ausbilden. Durch den Fond sollen auch weitere Unterstützungsangebote für Auszubildende und Ausbilder geschaffen werden, um die Lehre im Land Bremen wieder attraktiver zu machen.
6. Grundfreibetrag steigt weiter an
Der Freibetrag für Einkommen, auf das noch keine Einkommensteuer gezahlt werden muss, steigt von 11.604 Euro rückwirkend zum 1. Januar 2024 auf 11.784 Euro. Für das Jahr 2025 steigt der Freibetrag zum 1. Januar auf 12.084 Euro.
7. Mehr Unterstützung für Familien
Das Kindergeld steigt um fünf Euro auf 255 Euro pro Monat und Kind. Außerdem steigt der steuerliche Kinderfreibetrag von 9.540 auf 9.600 Euro. Arme Familien sollen außerdem stärker vom Kinder-Sofortzuschlag profitieren. Dieser steigt von 20 auf 25 Euro. Auch reiche Familien könnten profitieren. So sinkt die Einkommensgrenze für den Bezug von Kindergeld von 200.000 auf 175.000 Euro.
8. Post wird langsamer und teurer
Die meisten Briefe müssen ab 2025 erst nach drei Werktagen zugestellt werden. Der Standardbrief kostet zukünftig 95 Cent statt 85 Cent. Auch bei Paketen, Postkarten und Kompaktbriefen kommt es zu Preiserhöhungen. So kostet die Postkarte beispielsweise künftig ebenfalls 95 Cent statt wie bisher 70 Cent.
9. Höheres Wohngeld
Das Wohngeld steigt zum Januar um durchschnittlich 15 Prozent. Konkret sind das etwa 30 Euro pro Monat mehr. Das Wohngeld wird alle zwei Jahre an die Entwicklung der Mieten angepasst. Von der Erhöhung profitieren etwa 1,9 Millionen Haushalte und deren Vermieter.
10. Grundsteuerreform tritt in Kraft
Ab dem 1. Januar wird die Reform der Grundsteuer umgesetzt. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Regelung als verfassungswidrig erklärt, da sie auf Wertverhältnisse von 1964 beziehungsweise sogar 1934 zurückging. Die Reform soll die Grundsteuer an die tatsächlichen Werte anpassen. Das heißt, dass Grundstücke mit einer tendenziell guten Lage eher teurer und andere Grundstücke günstiger werden könnten.
11. Netzentgelte steigen, Strom wird billiger
Aufgrund von Veränderungen in den Netznutzungsentgelten steigt der Grundpreis für Strom bei der SWB leicht an. Dafür sinkt der Preis pro Kilowattstunde um etwa vier Cent. In Bremerhaven sogar um ungefähr fünf Cent. Für einen Haushalt in der Stadt Bremen mit einem Verbrauch von etwa 2.000 Kilowattstunden, geht die SWB derzeit von 69 Euro Ersparnis im Jahr aus.
12. CO2-Preis und Gasnetzentgelt steigen an
Der CO2-Preis steigt von 45 auf 55 Euro pro Tonne. Dadurch werden die Preise für fossile Kraftstoffe wie Diesel, Benzin, Heizöl und Gas steigen. Außerdem steigen die Gasnetzentgelte deutlich an. Bei der SWB bleibt der Gaspreis aufgrund von gesunkenen Beschaffungskosten aber trotzdem stabil.
13. Bremerhaven: Abwassergebühr wird erhöht
Die Abwassergebühren steigen nach einem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 5. Dezember von 3,73 Euro pro Kubikmeter auf 4,09 Euro pro Kubikmeter. Bei einem durchschnittlichen Verbrauch gehen SWB und die Entsorgungsbetriebe Bremerhaven von jährlichen Mehrkosten von 16 Euro pro Person aus.
14. Pflege- und Krankenkassenbeiträge steigen
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt um 0,2 Prozentpunkte an und die Leistungsbeiträge für Pflegeleistungen steigen um 4,5 Prozent. Der Zusatzbeitrag, den Krankenkassen erheben können, aber nicht müssen, steigt von 1,7 Prozent auf 2,5 Prozent. Außerdem klettert die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung auf jährlich 66.150 Euro. Zuvor lag sie bei 62.100 Euro. Für Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze müssen keine zusätzlichen Beiträge bezahlt werden.
15. Amalgam wird verboten
Die Zahnfüllung Amalgam ist ab 2025 verboten und darf nur noch in besonderen Fällen verwendet werden. Zahnfüllungen werden in Zukunft mit zahnfarbenen Kunststofffüllungen oder Glas-Zement durchgeführt.
16. Elektronische Patientenakte kommt
2025 kommt die elektronische Patientenakte (ePA). In der Akte sollen beispielsweise Arztbriefe und Röntgenbilder abgelegt werden. Dadurch sollen medizinische Einrichtungen leichteren Zugriff auf relevante Daten erhalten. Die ePA wird zunächst in Modellregionen erprobt und soll dann im März bundesweit eingeführt werden.
17. Ende mit dem Kabelsalat
Aufgrund einer EU-Richtlinie dürfen künftig nur noch USB-C Anschlüsse verkauft werden. Auf diese Weise sollen alle Geräte mit demselben Kabel kompatibel sein und Elektroschrott vermieden werden. Laptops müssen erst ab 2026 mit einer USB-C Ladebuchse ausgerüstet sein.
Dieses Thema im Programm:
buten un binnen, 29. Dezember 2024, 19:30 Uhr