Nordrhein-Westfalen Unfallopfer fotografiert und weggefahren: Neuer Prozess in Düsseldorf
Nächste Runde im Prozess um Todesfahrt und Opferfoto: Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Angeklagte fechten das erste Urteil an.
Das Strafverfahren um den Unfalltod eines Motorradfahrers, der im Juli 2022 bundesweit für Schlagzeilen gesorgt hatte, geht heute vor dem Düsseldorfer Landgericht in die nächste Runde. Anlass ist die Berufung, die die Staatsanwaltschaft Düsseldorf gegen das in erster Instanz gegen die Unfallverursacherin verhängte Urteil eingelegt hat.
Unfall hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht
Der Unfall hatte damals bundesweit für Schlagzeilen gesorgt, weil die Autofahrerin den verunglückten Motorradfahrer mit ihrem Mobiltelefon fotografiert, das Foto ihrem Chef geschickt und dann mit den Worten "ich muss zur Arbeit" weggefahren war.
Laut Anklage hatte die Mitarbeiterin eines Discounters am 14. Juli 2022 morgens um kurz vor sechs Uhr den Unfall durch ein illegales Wendemanöver auf einer Hauptverkehrsstraße im Düsseldorfer Stadtteil Bilk verursacht. Ein entgegenkommender 60 Jahre alter Motorradfahrer versuchte noch auszuweichen, geriet beim Bremsen mit seiner Honda ins Rutschen, schleuderte gegen den Stahlbügel vor einem Baum und wurde tödlich verletzt.
Motorradfahrer war zu schnell
Einem Verkehrsgutachter zufolge war der Motorradfahrer an dem Morgen auf der innerstädtischen Verkehrsader mit knapp 80 Stundenkilometern und damit schneller als erlaubt unterwegs. Im erstinstanzlichen Prozess vor dem Düsseldorfer Amtsgericht hatte er erklärt, dass der Unfall hätte vermieden werden können, wenn der Motorradfahrer langsamer gefahren und die Autofahrerin nicht falsch abgebogen wäre.
Besonders tragisch an dem Fall ist, dass es auf der gleichen Straße, nur ein kurzes Stück hinter der Unfallstelle, eine legale Möglichkeit zum Linksabbiegen gibt.
Staatsanwaltschaft will mehr als zwei Jahre Haft
Das Amtsgericht Düsseldorf hatte die angeklagte Frau vor einem Jahr wegen fahrlässiger Tötung und Verletzung von Persönlichkeitsrechten zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Die Staatsanwaltschaft stuft das Verhalten aber als eigensüchtige, rücksichtslose Verkehrsgefährdung ein und fordert eine höhere Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten. Außerdem sei im Urteil des Amtsgerichts eine Fahrerflucht der Frau nicht berücksichtigt worden.
Die Angeklagte fühlt sich für den Unfall nicht verantwortlich. Sie sei damals nicht mit dem Motorrad zusammengestoßen und habe den Unfall deshalb gar nicht mit sich selbst in Verbindung gebracht, hatte sie in erster Instanz vor dem Amtsgericht Düsseldorf erklärt. Auch sie hat Berufung eingelegt, denn sie empfindet die Bewährungsstrafe von zehn Monaten als zu hoch.
Für den Berufungsprozess sind bis zum 5. Dezember zwei Verhandlungstage angesetzt.
Unsere Quellen:
- Landgericht Düsseldorf
- Staatsanwaltschaft Düsseldorf
Über dieses Thema berichten wir am 28.11.2024 auch im Radio auf WDR 2.