Die Nachbildung der Justitia steht neben einem Holzhammer und einem Aktenstapel.

Saarland Beihilfe zum Mord? Urteil im Yeboah-Prozess vor OLG Koblenz erwartet

Stand: 09.07.2024 08:22 Uhr

Seit Ende Februar muss sich der frühere Chef der Saarlouiser Neonazi-Szene, Peter St., vor dem Oberlandesgericht Koblenz verantworten. Ihm wird psychische Beihilfe zum Mord an dem ghanaischen Flüchtling Samuel Yeboah vorgeworfen. Heute soll der Prozess zum Abschluss kommen.

Thomas Gerber

Im zweiten Yeboah-Prozess wird heute vor dem Oberlandesgericht Koblenz das Urteil erwartet. Die Bundesanwaltschaft wirft dem ehemaligen Neonazi-Anführer Peter St. psychische Beihilfe zu Mord und versuchtem Mord vor.

Die Anklage beruhte im Wesentlichen auf der Aussage eines späteren Szeneaussteigers über ein Kneipentreffen am Vorabend der Tat. Dabei soll Peter St. seinen Nazi-Kameraden Peter S. mit den Worten "So etwas wie in Ostdeutschland müsste auch mal hier in Saarlouis passieren" zur Tat animiert haben. Vor dem OLG aber ruderte der Kronzeuge der Anklage zurück, St. habe keine Molotowcocktails, sondern lediglich "Randale" gemeint.

Bundesanwaltschaft fordert sechseinhalb Jahre Haft

Die Vertreter der Bundesanwaltschaft blieben in ihren Plädoyers bei ihrem Vorwurf, forderten für den heute 55-jährigen St. sechseinhalb Jahre Haft. Die Nebenklagevertreter nannten zwar kein konkretes Strafmaß, beantragten aber eine Verurteilung wegen Anstiftung zum Mord, was höher als Beihilfe – nämlich wie Mord – zu bestrafen wäre.

Der Verteidiger von Peter St., der ehemalige Zschäpe-Anwalt Wolfgang Stahl, beantragte Freispruch und gab sich, nachdem das Gericht St. nach neun Monaten U-Haft bereits im März auf freien Fuß gesetzt hatte, siegessicher. Die 17 Prozesstage hätten keine Tatsachen zu Tage gefördert, die eine Verurteilung rechtfertigen könnten.

St. wegen Beihilfe zum Mord angeklagt – Rückblick

St. soll seinen damaligen Saarlouiser Neonazi-Kameraden Peter S. laut Anklage im Herbst 1991 dazu veranlasst haben, Feuer in der Fraulauterer Asylbewerberunterkunft zu legen. Bei dem Brand war der ghanaische Flüchtling Samuel Yeboah getötet worden.

S. war im Oktober wegen Mordes und versuchten Mordes zu sechs Jahren zehn Monaten Jugendstrafe verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio am 09.07.2024 berichtet.

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