Saarland Immer mehr Pflegebedürftige im Saarland
Seit der Pflegereform 2017 steigt die Zahl der Menschen, die als pflegebedürftig eingestuft sind, immer weiter an. Die Zahl der Pflegegeldempfänger hat sich fast verdoppelt. Seit der Reform haben mehr Menschen Anspruch auf Leistungen. Wie Sie das nutzen können, erfahren Sie hier.
Seit der Pflegereform 2017 ist sowohl die Zahl der Pflegebedürftigen als auch die der Pflegegeldempfänger im Saarland stark angestiegen. Nach den damals neu definierten Kriterien stieg die Zahl der Pflegebedürftigen von 45.582 stetig um insgesamt 76 Prozent auf 80.351 im Jahr 2023 an.
Die Saarländische Pflegegesellschaft sieht die schlüssigste Erklärung in der alternden Bevölkerung. Das sei abzusehen gewesen, so deren Geschäftsführer Jürgen Stenger.
Reform führte zu Nachfrageboom
Die Zahl der Pflegegeldempfänger hat sich in diesem Zeitraum sogar fast verdoppelt, von 24.150 auf 46.528 – ein Plus von 92,66 Prozent. Das geht aus einer aktuellen Auswertung von Daten des Statistischen Bundestamtes (Destatis) hervor.
Grund dafür ist laut Statistischem Amt auch der seit 2017 weiter gefasste Begriff der Pflegebedürftigkeit. Ein Großteil der Pflegebedürftigen im Saarland – rund 85 Prozent – wird dabei überwiegend zuhause versorgt.
So wird der Pflegegrad festgelegt
Seit 2017 sind fünf Stufen der Pflegebedürftigkeit definiert. Wer einen Pflegegrad und somit Leistungen von der Pflegekasse erhalten will, muss diesen beantragen und einen Test absolvieren.
Dabei werden unter anderem die Beweglichkeit, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, psychische Probleme oder auch die Fähigkeit zur Selbstversorgung geprüft. Insgesamt sechs Module gibt es hierbei. Im Saarland führt der Medizinische Dienst diese „Pflegebegutachtung“ durch.
Diese Module werden gewichtet, und es werden Punkte vergeben. Je höher die Punktzahl, desto höher der Pflegegrad. Menschen mit Pflegegrad 1 etwa (12,5 bis unter 27 Punkte) sind nach der Definition nur gering eingeschränkt in ihrer Selbstständigkeit und ihren Fähigkeiten.
Pflegegeld erst ab Stufe 2
Dementsprechend gering sind auch die Leistungen der Pflegekasse. Menschen mit Pflegegrad 1 können bei Pflege zuhause unter anderem einen Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat bekommen, dazu bis zu 40 Euro für Pflegehilfsmittel monatlich.
Anspruch auf Pflegegeld haben sie nicht. Diese Zahlung gibt es erst ab Pflegegrad 2, dann 332 Euro monatlich. Das steigert sich bis Pflegegrad 5 auf 947 Euro, jeweils zuzüglich weiterer Leistungen je nach Pflegegrad.
Weitere Informationen
Das Antragsformular und die Adressen von Beratungsstellen finden Sie auf der Internetseite des Gesundheitsministeriums. Weitergehende Informationen hat die Verbraucherzentrale Saarland auf ihrer Internetseite bereitgestellt.
Über dieses Thema hat auch die SR info Rundschau am 19.12.2024 berichtet.