Saarland Immobilien vererben oder verschenken?
Es ist wieder die Zeit des Verschenkens. Wieso dann also nicht auch als Eigentümer darüber nachdenken, seine Immobilie noch zu Lebzeiten zu verschenken oder per Testament zu vererben. Beides hat Vor- und Nachteile, die stark von den Lebensumständen und Steuern abhängen.
Lisa Christl
Das eine Rezept, wie man seine Immobilie am besten verschenkt oder vererbt, gibt es nicht. Aber es gibt Dinge, die die Entscheidung erleichtern können. Was es beim Nachlass einer Immobilie zu beachten gibt.
Verschenken oder vererben
Ein Haus zu verschenken bedeutet, das Eigentum zu Lebzeiten an einen oder mehrere Beschenkte zu übertragen. Der Erbfall hingegen tritt erst mit dem Tod des Eigentümers ein und wird per Testament oder gesetzlicher Erbfolge geregelt.
Eine Schenkung kann Streit unter den Erben verhindern, wie Fachanwalt Andreas Abel aus St. Ingbert erläutert: „Wenn man zu Lebzeiten verschenkt, kann man besser gestalten, wer das Haus bekommt. So vermeidet man Streit, der entstehen kann, wenn die Immobilie in die Erbmasse fällt und mehrere Personen erben.“
Steuerliche Freibeträge bei der Schenkung
Die Freibeträge sind bei Schenkung und Erbschaft gleich, aber je nach Verwandtschaftsgrad des Empfängers unterschiedlich hoch. Ehegatten und Kinder profitieren von hohen Freibeträgen:
- Ehegatten: 500.000 Euro
- Kinder: 400.000 Euro pro Elternteil
- Enkel: 200.000 Euro (wenn das Elternteil bereits verstorben ist, ansonsten gilt der Freibetrag für Kinder)
„Bei Schenkungen kann der Freibetrag alle zehn Jahre neu in Anspruch genommen werden“, erklärt Sophie Mecchia von Stiftung Warentest. Damit können hohe Steuerlasten vermieden werden können.
Mecchia warnt jedoch auch vor einer Sache: „Was gegen eine Schenkung spricht ist, wenn die Immobilie das eigene Vermögen total sichert.“ Denn man müsse auch an sich und an seine Versorgung im Alter denken. „Man sollte nicht sein letztes Hemd hergeben durch eine Schenkung.“
Nießbrauch und Wohnrecht: Flexibilität bei der Schenkung
Ein wesentlicher Vorteil der Schenkung ist jedoch die Möglichkeit, das Eigentum zu übertragen und weiterhin Rechte an der Immobilie zu behalten. Dies kann über den Nießbrauch oder ein eingetragenes Wohnrecht erfolgen:
Nießbrauch: Der bisherige Eigentümer hat das Recht, die Immobilie weiterhin zu nutzen oder Einnahmen (z. B. Miete) zu erhalten. Dies senkt den steuerlichen Wert der Immobilie und reduziert dadurch die Schenkungssteuer. Das Nießbrauchsrecht kann lebenslang bestehen und ist unabhängig vom Eigentum.
Wohnrecht: Ein eingetragenes Wohnrecht gibt dem Schenkenden das Recht, weiterhin in der Immobilie zu leben. Dies ist besonders bei älteren Eigentümern beliebt, die auf Sicherheit bedacht sind.
Rechtliche Aspekte und Beratung
Da jede Situation individuell ist, sollten Eigentümer eine Rechts- und/oder Steuerberatung in Anspruch nehmen. Ein Rechtsanwalt für Erbrecht oder Steuerberater kann die steuerlichen Folgen, die finanzielle Situation und familiäre Beziehungen genau analysieren und eine optimale Strategie entwickeln.
„Wenn ich kein Testament mache, dann gilt die gesetzliche Erbfolge, also das Bürgerliche Gesetzbuch, und das verteilt das Vermögen nach einem bestimmten Schema. Es kann aber sein, dass mir dieses Schema gar nicht recht ist“, gibt Mecchia zu bedenken.
Deshalb lohne es sich möglichst früh Klarheit zu verschaffen und entweder eine Schenkung oder ein Testament mit rechtlicher Beratung in die Wege zu leiten.
Fazit
Die Entscheidung zwischen Schenkung und Vererbung hängt von vielen Faktoren ab – insbesondere von steuerlichen Aspekten und den persönlichen Wünschen des Eigentümers.
Während die Schenkung zu Lebzeiten Flexibilität und eine steuerliche Entlastung bieten kann, ist die Vererbung oft unkomplizierter, vor allem wenn ein Steuerberater für eine solide Nachlassplanung sorgt.