
Saarland Letzte Klagen gegen Grubenwasseranstieg verhandelt
Am Mittwoch ging es vor dem Oberverwaltungsgericht Saarlouis erneut um den Anstieg des Grubenwassers. Die Stadt Lebach und die Gemeinden Nalbach und Saarwellingen haben als letzte Kommunen ihre Klagen aufrechterhalten. Eine Entscheidung des Gerichts wird in den kommenden zwei Wochen erwartet.
mit Informationen von Jimmy Both und Yvonne Schleinhege-Böffel
Es ist nicht der erste Prozess gegen den Anstieg des Grubenwassers. Vor knapp vier Jahren hatte das Oberbergamt der RAG die erste Phase des Anstiegs genehmigt. Seitdem wehrten sich mehrere Kommunen, Verbände und Firmen dagegen.
Die bisherigen Urteile bestätigten die Pläne von RAG und Oberbergamt. So wurden etwa die Klagen der Stadt Saarlouis, der Gemeinde Merchweiler und des Vereins Pro-H2O schon im Juli 2023 abgewiesen. Eine Revision ließ das Gericht damals nicht zu. Andere Gemeinden wie Heusweiler oder Dillingen hatten sich zudem aus dem Verfahren zurückgezogen – aufgrund mangelnder Aussicht auf Erfolg.
Gefahr durch mögliche Hebungen und Erschütterungen
Übrig geblieben sind noch drei Klagen aus Lebach, Nalbach und Saarwellingen, über die seit Mittwoch verhandelt wird. Vor allem die Gefahren von möglichen Hebungen und Erschütterungen durch den Grubenwasseranstieg, standen im Zentrum der Verhandlungen. Saarwellingen, Nalbach und Lebach seien bereits während der aktiven Bergbau-Zeit besonders stark davon betroffen gewesen, so Rechtsanwalt Rolf Friedrichs, der die Kommunen vertritt. "Wir gehen davon aus, dass das auch bei dem geplanten Grubenwasseranstieg wieder so kommen wird", so Friedrichs. Er sieht Chancen, dass die Kläger diesmal Erfolg haben könnten.
Beim Oberbergamt, als Beklagte, hingegen geht man davon aus, dass die Klagen erneut abgewiesen werden. Es seien keine neuen Aspekte zu Sprache gekommen, so Behördenleiter Rainer Heckelmann. Sollten die Klagen erneut durch ein rechtskräftiges Urteil des OVGs abgewiesen werden, könnten die Kläger beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einlegen. Ob man diese Weg gehe, ließen die Kommunen offen.
Beide Konfliktparteien bewerteten den Verlauf der Verhandlung am Mittwoch für sich positiv. Es seien keine neuen Fragen gestellt worden, so Michael Drobniewski, Regionalbeauftragter der RAG. "Die Gutachter haben nochmal sehr detailliert erklärt, warum aus ihrer Sicht keine gravierenden Einwirkungen zu erwarten sind."
Anders sah es der Anwalt der Kommunen. "Ich hatte schon den Eindruck, dass wir hier nochmal neue Akzente setzen konnten, und ich hoffe, wir konnten das Gericht überzeugen", betonte Rolf Friedrichs.
Ein Urteil wird voraussichtlich in den kommenden zwei Wochen verkündet. Zudem sind beim Oberbergamt noch 15 Widersprüche anhängig. Wie es mit diesen weitergeht, dürfte nach dem Urteil klarer werden.
Wasser soll später in Saar geleitet werden
Seit dem Ende des Bergbaus pumpt die RAG versickertes Regenwasser aus den alten Schächten. Um Energie und Geld zu sparen, soll das im Saarland beendet werden. In einem ersten Schritt soll das Wasser auf -320 Meter ansteigen. Bis diese Höhe erreicht wird, kann es nach Schätzungen der RAG drei bis dreieinhalb Jahre dauern. Dann soll das Wasser über eine im Bau befindliche Anlage in Ensdorf in die Saar geleitet werden.
Bis die Pumpen abgestellt werden könnten, muss auch noch der Abschlussbetriebsplan vom Oberbergamt bearbeitet werden. Der zweite Schritt, der vollständige Anstieg des Grubenwassers, ist noch nicht genehmigt worden. Mögliche Klagen dagegen könnten bessere Erfolgsaussichten haben, da dann das Grundwasser betroffen sein könnte.
Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio am 19.03.2025 berichtet.
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