Lebach, Schild Landesverwaltungsamt

Saarland Libanesische Familie darf im Saarland bleiben

Stand: 19.12.2024 17:04 Uhr

Die libanensische Familie, der eine Abschiebung drohte, darf definitiv im Saarland bleiben. Nachdem sich die Härtefallkommission für ein Bleiberecht ausgesprochen hatte, ist Innenminister Reinhold Jost dem Vorschlag gefolgt.

Sabine Wachs

Die libanesische Familie, für deren Aufenthaltsstatus sich die saarländische Härtefallkommission ausgesprochen hatte, darf definitiv im Saarland bleiben. Nach SR-Informationen hat Innenminister Reinhold Jost (SPD) am Donnerstag das entsprechende Ersuchen positiv entschieden.

Die beiden Eltern und ihre 14-jährige Tochter erhalten nun einen Aufenthaltsstatus. Der erleichtert den Eltern, beide gelernte Krankenpfleger, auch die Suche nach einer Arbeitsstelle. Bereits im November hatte der Vater Aussicht auf einen Job als Pfleger in einem Seniorenheim.

Familie gut integriert mit Job-Perspektiven

Da der Libanon zum Zeitpunkt der Einreise der Familie noch als sicheres Herkunftsland galt, wurde ihr Asylantrag abgelehnt und sie wurden aufgefordert, Deutschland zu verlassen.

Da beide Elternteile und die Tochter aber gut integriert sind, unter anderem gute Deutschkenntnisse und eine Job-Perspektive vorweisen können, hatte sich die Härtefallkommission diesem Fall angenommen und beim Innenminister für ein Bleiberecht plädiert.

Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio am 19.12.2024 berichtet.

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