Hund zwischen zwei Lämmern

Saarland Nutztierriss durch Hunde im Saarland keine extreme Ausnahme

Stand: 02.07.2024 12:15 Uhr

Fünf im Bliesgau gerissene Schafe haben im Saarland jüngst für Aufsehen und Diskussionen gesorgt. Der erste Verdacht: ein Wolf. Doch das hat sich nicht bestätigt. Laut DNA-Analyse wurden die Schafe von einem Hund gerissen. Und das ist offenbar keine extreme Ausnahme.

Interview: Kerstin Gallmeyer/Onlinefassung: Dagmar Scherer

Es war kein Wolf, der die fünf Schafe Ende Juni bei Habkirchen im Bliesgau gerissen hat, sondern ein Hund. Und das kommt häufiger vor, als die meisten denken. Jährlich gebe es im Saarland fünf bis zehn Fälle, bei denen Nutztiere von Hunden getötet oder sehr stark verletzt würden, sagt Alexander Welsch, der Hauptgeschäftsführer des Bauernverbands im Saarland.

Betroffen seien im Grunde alle landwirtschaftlichen Tiere, die auf Wiesen gehalten würden: Schafe, Ziegen, Rinder. Und auch Hühner, die in mobilen Ställen mit Elektrozaun gesichertem Auslauf gehalten werden, würden immer wieder Opfer von Hunden.

Schaden von mehreren Zehntausend Euro pro Jahr

Der Schaden, der durch wildernde Hunde entstehe, belaufe sich auf mehrere Zehntausend Euro pro Jahr, so Welsch. Wirklichen Schutz gibt es nach Ansicht von Welsch nicht - auch mit Blick auf den Wolf. Wenn man die Tiere nicht ganz im Stall halten wolle, müsste man mit entsprechend hohen mobilen Elektrozäunen arbeiten, doch das ist aus seiner Sicht im Alltag nicht praktikabel. Der Aufwand sei einfach zu hoch und kraftraubend.

Hunde haben Halter und dürfen im Notfall geschossen werden

Dass über den Riss von Hunden weniger gesprochen werde als über den Riss eines Wolfes hänge seiner Ansicht daran, dass ein Hund in der Regel einen Besitzer habe, der im Fall der Fälle haftbar sei. Hinzu komme, dass man sich bei Hunden wehren dürfe, sagt Welsch. Das heißt: "Sie dürfen erlegt werden."

Durch die strengen Regeln beim Wolfschutz sei es hingegen quasi unmöglich, des Tieres habhaft zu werden - selbst wenn der Wolf sich im eingezäunten Gelände in der Herde bewege. Lediglich verscheuchen sei zulässig - und das sei nicht sehr wirksam.

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Ein Thema in der "Region am Mittag" am 02.07.2024 auf SR 3 Saarlandwelle