Das Oberlandesgericht in Koblenz.

Saarland Zweiter Yeboah-Prozess: Verteidigung fordert Freispruch für Angeklagten

Stand: 02.07.2024 20:29 Uhr

Der aktuelle Prozess um den Fall Yeboah neigt sich dem Ende zu. Die Bundesanwaltschaft hat am Montag ihr Plädoyer gehalten. Wegen Beihilfe zum Mord fordert sie eine Haftstrafe. Die Verteidigung will dagegen den Freispruch.

mit Informationen von Thomas Gerber

Nach dem Abschluss der Beweisaufnahme haben die Bundesanwaltschaft und Verteidigung im zweiten Yeboah-Prozess vor dem Oberlandesgericht Koblenz am Montag und Dienstag ihre Plädoyers gehalten. Die Verteidigung fordert Freispruch. Eine nüchterne Bewertung der Beweisaufnahme führe zu dem Ergebnis, dass die Beihilfe nicht nachweisbar sei, sagte einer der Anwälte im Schlussplädoyer am Oberlandesgericht Koblenz. 

Die Bundesanwaltschaft will dagegen eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten. Sie wirft Peter St. Beihilfe zum Mord vor. Der 55-Jährige soll seinen damaligen Neonazi-Kameraden Peter S. veranlasst haben, das Feuer in der Asylbewerberunterkunft in Saarlouis-Fraulautern zu legen. Bei dem Brand war der ghanaische Asylbewerber Samuel Yeboah im September 1991 ums Leben gekommen.

Das OLG hatte S. im Oktober vergangenen Jahres wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren zehn Monaten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Yeboah-Prozess: Bundesanwaltschaft plädiert für mehrjährige Haftstrafe

Angeklagter soll Täter angestiftet haben

Der damals 22-jährige Peter St. habe S. mit seinen Worten am Vorabend der Tat bestärkt. Dieser habe das Feuer gelegt, "um dem Angeklagten zu gefallen und sich in der Gruppe zu etablieren", hieß es im Plädoyer der Bundesanwaltschaft. "Der Angeklagte war der Szene-Anführer und gab Befehle, er bestimmte im Gruppengefüge, was zu machen war."

St.'s Verteidiger hielt dagegen. Relativ sicher sei nur, dass sich sein Angeklagter mit dem verurteilten Täter und einem weiteren Bekannten am Abend vor dem Brandanschlag in einer Gaststätte befunden und viel Alkohol konsumiert habe, sagte der Anwalt. Was genau dort gesagt wurde, sei aber nicht nachgewiesen worden. "Der Tatverdacht war auf dünnem Eis platziert und dieses Eis ist jetzt eingebrochen."

St. aus Haft entlassen

Der frühere Neonazi-Anführer St. war im Juni 2023 zunächst verhaftet worden. Das OLG Koblenz setzte ihn im März dann aber wieder auf freien Fuß. Der Hauptbelastungszeuge Heiko S. hatte seine Aussage zu dem Kneipentreffen kurz vor dem tödlichen Anschlag im Prozess teilweise revidiert. Demnach soll St. die damals stattfindenden Übergriffe auf Ausländerunterkünfte in Ostdeutschland zwar begrüßt haben. Er habe aber nur zu Randalen und nicht zu einer Brandstiftung aufgefordert.

Der Verteidiger von Peter St. hatte die Ermittler in diesem Zusammenhang scharf kritisiert. Sie hätten die Aussage, wonach sein Mandant gesagt haben soll, so etwas wie in Ostdeutschland müsste auch mal in Saarlouis brennen, regelrecht in Heiko S. "hineingefragt".

Vertreter der Nebenklage erklärten demgegenüber, Heiko S. sei möglicherweise aus Angst vor Racheakten aus der rechten Szene teilweise zurückgerudert.

Urteil soll am 9. Juli fallen

Das Urteil ist für den 9. Juli terminiert. Prozessbeobachter gehen davon aus, dass er vom Vorwurf der Beihilfe zum Mord freigesprochen werden könnte. Peter St. stünden dann für 276 Tage Unterschungshaft 20.700 Euro Entschädigung zu plus das ihm entgangene Gehalt.

Über dieses Thema haben auch die SR info Nachrichten am 01.07.2024 berichtet.

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