Kabinettsbeschluss Stasi-Unterlagen sollen ins Bundesarchiv
Eine eigene Stasi-Unterlagenbehörde soll es zwar nicht mehr geben, aber ein Schlussstrich bedeutet der Umzug ins Bundesarchiv nicht. Die Akten sollen dauerhaft erhalten bleiben - auch für kommende Generationen.
Bereits im September 2019 hatte sich der Bundestag dafür ausgesprochen, dass die Stasi-Unterlagen ins Bundesarchiv überführt werden sollen. Nun verabschiedete das Kabinett eine Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen, um ein entsprechendes Gesetz vorzubereiten.
Bürgerinnen und Bürger könnten auch weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen Einsicht in die Akten nehmen, sagte die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer. Die Regelungen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes würden dafür weiter gelten. Dass die Dokumente durch den Einsatz mutiger Bürger gesichert worden seien, gelte als zentrale Errungenschaft der friedlichen Revolution in der DDR.
"Einen Schlussstrich wird es nicht geben"
30 Jahre nach der Wiedervereinigung sei es ein wichtiges Signal, die Bestände des Stasi-Unterlagen-Archivs dauerhaft zu sichern, betonte Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU). "Die Stasi-Unterlagen dokumentieren eindringlich das Leid der Opfer von Bespitzelung und Zersetzung durch den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR."
Auch künftige Generationen müssten an der Aufarbeitung mitwirken können. Vor allem aber werde die Zugänglichkeit der Akten an den jetzigen Standorten unverändert bestehen bleiben. "Einen Schlussstrich wird es nicht geben", betonte Grütters.
Geplant ist, im Bundesarchiv eine eigene Abteilung für die Akten aufzubauen. Die Überführung soll mit dem Auslaufen der Amtszeit des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen, Roland Jahn, vonstatten gehen, die im Juni 2021 endet.
Kompetenzzentrum in Berlin-Lichtenberg
Auf dem Gelände der ehemaligen Stasi-Zentrale in Berlin-Lichtenberg soll zudem ein Kompetenzzentrum eingerichtet werden, in dem neben den Stasi-Unterlagen auch die Bestände der zentralen DDR-Behörden, das Archiv der SED sowie der Massenorganisationen der DDR und die Bibliothek der Stiftung Partei- und Massenorganisationen der DDR untergebracht werden.
Dieser Gesetzentwurf wird demnächst durch die Koalitionsparteien in den Bundestag eingebracht. Bevor das Parlament das Gesetz beschließt, sollen Betroffene angehört werden.
Ombudsperson für SED-Opfer
Zudem soll im kommenden Jahr eine Ombudsperson für die Opfer der SED-Diktatur beim Bundestag eingesetzt werden, die das Parlament berät und das Thema in der Öffentlichkeit stärker sichtbar macht. Die kulturpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Elisabeth Motschmann (CDU), erklärte dazu, noch heute litten viele Opfer des SED-Regimes unter ihren Erfahrungen. "Ihnen wollen wir mit einem Bundesbeauftragten im Deutschen Bundestag eine starke öffentliche Stimme geben."