Blick in das leere Wartezimmer einer Arztpraxis (Archivbild)

Gesundheitspolitik Kassenärzte für Strafgebühr bei ungenutzten Arztterminen

Stand: 10.09.2024 01:56 Uhr

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung fordert von den Krankenkassen Strafzahlungen für Patienten, wenn diese unentschuldigt Termine nicht nutzen. Erste Praxen erheben offenbar bereits Ausfallgebühren.

Angesichts der angespannten Finanzlage vieler Arztpraxen spricht sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) für Strafzahlungen aus, wenn Patientinnen und Patienten unentschuldigt nicht zu Arztterminen erscheinen. Eine solche Strafgebühr sollten die Krankenkassen übernehmen, forderte KBV-Vorsitzender Andreas Gassen in der Bild-Zeitung. 

"Es ist nicht nur ärgerlich, wenn Patienten Termine in Praxen buchen und diese einfach verstreichen lassen", betonte der Verbandschef. "Praxen können Termine ja nicht zweimal vergeben." Daher sei "eine von den Krankenkassen zu entrichtende Ausfallgebühr" angemessen, "wenn deren Versicherte Termine vereinbaren und dann unentschuldigt nicht wahrnehmen".

Gebühren von bis zu 100 Euro

Dem Blatt zufolge gibt es erste Arztpraxen, die von Patientinnen und Patienten für unentschuldigtes Fehlen 40 Euro Strafgebühr verlangen. In Einzelfällen seien es bei wiederholtem Fehlen sogar bis zu 100 Euro. 

Gassen zeigte Verständnis für dieses Vorgehen. Die Termine seien geblockt und stünden dann für andere nicht zur Verfügung.