Beschluss des Bundeskabinetts Kurzarbeitergeld gibt es jetzt für 24 Monate
Das Bundeskabinett hat die Auszahlung des Kurzarbeitergeldes verlängert: von zwölf auf 24 Monate. Es gehe jetzt darum, Fachkräfte zu sichern, begründete Arbeitsminister Heil den Schritt.
Das Bundeskabinett will den Beschäftigten in Deutschland in wirtschaftlich schwierigen Zeiten helfen, ihre Jobs zu sichern und den Unternehmen die Möglichkeit geben, ihre Arbeitskräfte zu halten. Dazu wurde die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate verlängert - die neue Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2025.
Die entsprechende Verordnung kam von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und wurde nun von den Ministern der rot-grünen Minderheitsregierung beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen sich nicht mehr damit befassen.
Kurzarbeit aus Corona-Zeit bewährt
Heil wendet damit das Instrument an, das bereits während der Corona-Pandemie Tausende Jobs zu retten half. Kurzarbeit bedeutet, dass alle oder nur ein Teil der Beschäftigten in einem Betrieb weniger Stunden arbeiten, als sie normalerweise arbeiten müssten. 60 Prozent ihres ausgefallenen Nettoentgelts bekommen sie als Kurzarbeitergeld vom Arbeitgeber - der kann sich die Kosten dann bei der Bundesagentur für Arbeit zurückholen. So sollen Arbeitgeber bei den Kosten entlastet und Kündigungen verhindert werden.
Der Arbeitsminister verwies auf die großen Herausforderungen der Wirtschaft. Gerade Unternehmen in einer Exportnation wie Deutschland hätten derzeit Probleme. "Jetzt geht es darum, Fachkräfte zu sichern", sagte Heil.
Seit Wochen deutlich mehr Kurzarbeit
In den vergangenen Wochen und Monaten gab es einen deutlichen Anstieg der Kurzarbeit in Deutschland. Im September lag die Zahl der Kurzarbeitenden laut Arbeitsministerium bei etwa 268.000 - das sind 76 Prozent mehr als im Vorjahr und fast dreimal so viele wie im September 2022.
Am meisten Kurzarbeit gibt es im verarbeitenden Gewerbe, hier waren allein im August 143.000 Beschäftigte betroffen. Schwerpunkte waren der Maschinenbau, die Herstellung von Metallerzeugnissen, Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen sowie die Produktion von Kraftfahrzeugen und Zulieferern.