Gerichtsentscheidung zu Compact Gespielt und verloren
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des rechtsextremen Magazins Compact gekippt. Eine herbe Niederlage für Innenministerin Nancy Faeser. Ein Gutes hat die ganze Sache aber, es könnte eine Grundsatzentscheidung geben.
Die Bundesinnenministerin hat auf Risiko gespielt- und verloren. Juristisch zwar nur die erste Runde, politisch aber schon jetzt die ganze Partie. Das Verbot hat Compact eine Aufmerksamkeit beschert, die es zuvor nicht hatte. Das Magazin und seine Anhänger feiern die Eilentscheidung des Gerichts als Sieg von David gegen Goliath.
Es ist zwar nur ein vorläufiger Sieg, aber wen interessieren schon die Feinheiten eines gerichtlichen Eilverfahrens. Wenn es eine endgültige Entscheidung gibt, dürfte Bundesinnenministerin Faeser wahrscheinlich nicht mehr im Amt sein.
Faeser hat sich den Vorwurf der Zensur eingehandelt
Sollte die Konsequenz nun sein, solch risikoreiche Entscheidungen zu scheuen? Nein, das nicht. Aber die Gegenargumente müssen von Anfang an sorgfältig geprüft und offensiv aufgriffen werden. Das haben die Bundesinnenministerin und ihr Ministerium bei Compact versäumt.
In ihrem Statement hatte Faeser ungenau vom Verbot des Magazins statt vom Verbot des dahinter stehenden Unternehmens Compact GmbH gesprochen - und sich so schnell den Vorwurf der Zensur eingehandelt. Die Pressefreiheit in der Mitteilung zum Verbot hat sie mit keinem Wort erwähnt. Und auch in der Begründung des Ministeriums für das Verbot umfassen die Ausführungen zur Pressefreiheit im Grunde kaum zwei Seiten - von rund 80.
Maßstäbe für das Verbot eines Medienunternehmens
Da hätte man sich etwas mehr Sorgfalt und eine ausgewogenere Schwerpunktsetzung vom Ministerium gewünscht. So sind sie im Eilverfahren jetzt schon vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert. Es hat nicht einmal das Bundesverfassungsgericht gebraucht. Dabei hatten sie sich so siegesgewiss gegeben. Auf die Erfolgsquote bei Vereinsverboten vor dem Bundesverwaltungsgericht verwiesen.
Zumindest ein Gutes hat die ganze Sache aber: Die Gerichte haben nun die Gelegenheit, eine Grundsatzentscheidung zu treffen. Sie können Maßstäbe aufstellen für das Verbot eines Medienunternehmens - die fehlen bislang nämlich.
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