Regierung
Bei dieser Wahl galt die Sperrklausel nicht. Dadurch waren auch folgende Parteien in der Volkskammer vertreten: DBD (2,2 %, 9 Sitze), Grüne Partei - UFV (2,0 %, 8 Sitze), DA (0,9 %, 4 Sitze), NDPD (0,4 %, 2 Sitze), DFD (0,3 %, 1 Sitz), AVL (0,2 %, 1 Sitz).
Die Volkskammer war das Einkammerparlament der DDR. Sie wurde von den
Bürgern zunächst alle vier Jahre, ab 1976 alle fünf Jahre gewählt. Zur
Abstimmung stand jedes Mal lediglich eine Einheitsliste der Nationalen
Front. In ihr hatten sich alle Parteien und die politischen
Massenorganisationen zusammengeschlossen. Dazu zählten neben der SED die
Parteien CDU, LDPD, NDPD und DBD sowie SED-nahe Massenorganisationen wie
die Einheitsgewerkschaft FDGB, der Jugendverband FDJ und der Kulturbund.
Bis zur politischen Wende im Herbst 1989 gab es nie Konkurrenz zu dieser
Einheitsliste, obwohl die Wahlgesetze sie theoretisch zuließen. Die 400,
später 500 Abgeordnetenmandate wurden nach einem vor der Wahl
festgelegten Schlüssel unter den Parteien und Organisationen der
Einheitsliste verteilt. Die Dominanz von SED-Mitgliedern in den
Massenorganisationen, z.B. der FDJ, garantierte, dass die Einheitspartei
im Parlament stets über die klare Mehrheit verfügte. Bei allen
Volkskammerwahlen von 1950 bis 1986 wurde die Wahlbeteiligung mit mehr
als 98 Prozent und die Zahl der Ja-Stimmen mit mehr als 99 Prozent
angegeben.