Haftung bei Schieflagen Regierung beschließt Bankenunion
Die deutschen Steuerzahler sollen künftig besser vor den Milliardenkosten von Bankenpleiten geschützt werden. Das Bundeskabinett verabschiedete ein entsprechendes Gesetzespaket zur Abwicklung maroder Geldhäuser.
Eigentümer und Geldgeber deutscher Banken sollen vom kommenden Jahr an bei der Rettung ihres Instituts als erste zur Kasse gebeten werden. Sie können bei einer Schieflage nicht mehr auf Geld der Steuerzahler bauen. Das Bundeskabinett verabschiedete laut Angaben von Teilnehmern ein Gesetzespaket, mit dem zentrale Teile der auf europäischer Ebene vereinbarten Bankenunion in deutsches Recht umgesetzt werden.
Mit dem Gesetzespaket liegt die Bundesregierung ein Jahr vor dem eigentlichen Zeitplan der EU, der die Umsetzung der Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Banken erst ab 2016 vorsieht. Vorgesehen ist darin auch der Aufbau einer nationalen Behörde zur Banken-Sanierung und ihrer Abwicklung. Sie soll tief in die Strukturen der Institute eingreifen können, damit diese im Ernstfall tatsächlich Konkurs gehen können und nicht um jeden Preis gerettet werden müssen.
Außerdem soll der Euro-Rettungsfonds ESM den Banken künftig auch direkt Geld zuschießen können - wenn zuvor alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft worden sind. Bisher sind dem Fonds nur indirekte Hilfen für die Kreditinstitute erlaubt, die über die Staatshaushalte des Mutterlandes der Bank laufen. Dadurch steigt jedoch die Staatsverschuldung, was das Risiko von Haushaltsschieflagen vergrößert. Wie bei allen ESM-Hilfen soll es auch bei direkten Zuschüssen Reformauflagen geben.