
Bundesgerichtshof Kartellamt darf Apple schärfer kontrollieren
Apple hatte wegen einer Einstufung durch das Bundeskartellamt Klage eingereicht - doch der Bundesgerichtshof gab dem Kartellamt nun recht: Apple hat überragende Marktmacht. Die Behörde kann Apple nun stärker kontrollieren.
Der US-Technologiekonzern Apple gilt als Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe und gab damit dem Bundeskartellamt recht. Dieses kann Apple somit strenger kontrollieren. (Az. KVB 61/23)
Die Bonner Behörde hatte Apple im April 2023 entsprechend eingestuft. Grundlage dafür war eine Neuregelung im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen aus dem Jahr 2021. Demnach kann das Kartellamt große Digitalkonzerne strenger überwachen. In einem ersten Schritt stellt es die überragende marktübergreifende Bedeutung des jeweiligen Unternehmens fest. In einem zweiten Schritt können den Firmen bestimmte Praktiken verboten werden, welche den Wettbewerb gefährden. Gegen die Einstufung wandte sich Apple an den BGH, der in erster und letzter Instanz zuständig ist. Dort hatte das Unternehmen nun keinen Erfolg.
Vor allem App-Stores in der Kritik
Kritisch sieht der BGH vor allem die App-Stores von Apple. Darüber habe der Konzern tiefe Einblicke in wettbewerbsrelevante Daten wie etwa das Nutzungsverhalten und könne seine eigenen Produkte dementsprechend überarbeiten.
Für die Feststellung, ob einem Digitalkonzern eine marktübergreifende Bedeutung zukommt, schreibt das deutsche Gesetz mehrere Kriterien vor, die geprüft werden müssen. Dazu gehören unter anderem seine marktbeherrschende Stellung auf verschiedenen Märkten, also nicht nur des nationalen Binnenmarktes, aber auch seine Finanzkraft und der Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten. Schließlich ist auch sein Einfluss auf die Geschäftstätigkeit Dritter von Belang.
Verfügung gilt für fünf Jahre
Der Vorsitzende Richter Wolfgang Kirchhoff betonte in der Urteilsbegründung, dass es nicht bereits eine konkrete Gefährdung des Wettbewerbs geben müsse, um eine marktbeherrschende Stellung zu bejahen, vielmehr genüge das Gefährdungspotenzial. Die Verfügung gilt für fünf Jahre. In einem ähnlichen Fall hatte das Gericht eine marktbeherrschende Stellung des Online-Händlers Amazon bejaht.
Der US-Konzern kritisierte die BGH-Entscheidung: "Apple ist in Deutschland einem harten Wettbewerb ausgesetzt", teilte das Unternehmen nach der Verkündung mit. "Wir stimmen der heutigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht zu, die Einordnung des Bundeskartellamts beizubehalten. Sie vernachlässigt den Wert eines Geschäftsmodells, das die Privatsphäre und Sicherheit von Nutzer und Nutzerinnen in den Mittelpunkt stellt."
Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, erklärte dagegen nach dem BGH-Beschluss: "Damit ist höchstrichterlich bestätigt, dass Apple der verschärften Missbrauchsaufsicht unterliegt."
Das Bundeskartellamt hat bislang fünf Digital-Giganten als Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung eingestuft: den Google-Konzern Alphabet, den Facebook-Konzern Meta, Apple, Amazon und Microsoft. Amazon hatte gegen die Entscheidung der Wettbewerbshüter zwar ebenfalls Beschwerde eingelegt - der BGH stellte sich im April 2024 aber auch auf die Seite des Kartellamts.