Bundestag billigt Bankenunion Erst haften die Eigentümer
Wenn Banken pleite gehen, müssen künftig zunächst Eigentümer und Geldgeber haften: Das hat der Bundestag beschlossen und damit einen Teil der europäischen Bankenunion umgesetzt. Die Regelung tritt im kommenden Jahr in Kraft, ein Jahr früher als die EU vorgibt.
Nach jahrelangen Verhandlungen hat der Bundestag den Weg für die Einbindung Deutschlands in die europäische Bankenunion freigemacht. Die Abgeordneten verabschiedeten ein Gesetzespaket, mit dem eine Rettung von Pleitebanken mit Steuergeldern künftig vermieden werden soll.
Aktionäre und Geldgeber deutscher Banken werden künftig bei der Rettung ihres Instituts als erste zur Kasse gebeten. Bei einer Schieflage können sie nicht mehr vorrangig auf das Geld der Steuerzahler bauen. In Deutschland tritt die Regelung bereits zum 1. Januar 2015 in Kraft - ein Jahr früher als nach den EU-Vorgaben.
SoFFin soll verlängert werden
Zudem soll der Einsatz des staatlichen Bankenrettungsfonds SoFFin bis Ende 2015 verlängert werden. Damit gibt es ein nationales Sicherheitsnetz bis zum Start des europäischen Abwicklungsfonds Anfang 2016, in den die Institute binnen acht Jahren 55 Milliarden Euro einzahlen sollen.
Weiteres Element der Bankenunion ist die seit dem 4. November bei der Europäischen Zentralbank (EZB) gebündelte Bankenaufsicht über die wichtigsten europäischen Institute.