EuGH Widerruf von Darlehensverträgen nicht immer möglich
Alte Darlehensverträge sind oft mit höheren Zinsen verbunden. Doch einfach aussteigen, geht künftig nicht mehr. Das ewige Widerrufsrecht wurde nun vom EuGH gekippt.
Aus einem älteren Darlehensvertrag auszusteigen, kann sich lohnen - denn dann ist Schluss mit der hohen Zinsbelastung. Für ein neues Darlehen ist in Zeiten von Niedrigzinsen wahrscheinlich viel weniger zu zahlen.
Ein Ehepaar hatte 2016 seinen Vertrag mit der DSL-Bank widerrufen. Der Vertrag von 2007 enthielt einen formalen Fehler, der ihnen normalerweise auch erlaubt hätte, das Ganze zu widerrufen. Sie wollten alle Zinsen und Gebühren zurück.
Die Bank sperrte sich. Sie sagte: Der Vertrag ist doch schon voll erfüllt. Dann kann man normalerweise nicht mehr aussteigen.
Recht erlischt bei Erfüllung aller Vertragspflichten
Das Ehepaar blieb kämpferisch. Der Bundesgerichtshof - Deutschlands oberstes Zivilgericht - hätte doch gesagt, bei Verbrauchern sei ein Ausstieg immer möglich. Die müssten geschützt werden, hätten bei bestimmten Vertragsfehlern ein ewiges Widerrufsrecht.
Aber der Europäische Gerichtshof - das oberste Gericht der EU - sieht das anders. Er hatte das Ganze zu prüfen, weil diese Regeln komplett auf europäischem Recht beruhen. Die Luxemburger Richter sagen: Sobald der Vertrag erfüllt ist, können auch Verbraucher nicht mehr aussteigen. Wegen dieser strengeren Sichtweise ist jetzt also vielen Bankkunden der Weg versperrt, einen alten Kreditvertrag vorzeitig ohne große Kosten zu beenden. Jedenfalls dann, wenn sie am Anfang Kleingedrucktes unterschrieben haben, dass nach Erfüllung des Vertrags ein Ausstieg nicht mehr möglich sein soll.
Az. C-143/18