Ein Schild des Europäischen Gerichtshofs im Europaviertel auf dem Kirchberg im Luxemburg.

EuGH-Urteile Google und Apple müssen Milliarden zahlen

Stand: 10.09.2024 11:27 Uhr

Der Europäische Gerichtshof hat zwei weitreichende Urteile gegen Tech-Riesen gefällt: Die Richter bestätigten eine Geldbuße gegen Google von 2,4 Milliarden Euro. Zudem muss Apple 13 Milliarden Euro Steuern nachzahlen.

Im jahrelangen Streit mit der EU-Kommission um rund 13 Milliarden Euro Steuernachzahlungen hat Apple vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine endgültige Niederlage erlitten. Die Richter in Luxemburg hoben ein vorheriges Urteil zugunsten von Apple auf und gaben der Brüsseler Behörde Recht.

Hintergrund ist ein Steuerstreit, der seit 2016 andauert: Der EU-Kommission zufolge hatte Irland, wo die Europa-Zentrale von Apple sitzt, dem iPhone-Hersteller eine unzulässig niedrige Steuerquote von nur 0,005 Prozent eingeräumt - konkret bedeutet das: Von einer Million Euro Gewinn waren nur 50 Euro an den irischen Fiskus abzuführen. Kaum eine andere Firma dürfte so wenig Steuern zahlen. Dies verletze die Beihilfe-Richtlinien der Staatengemeinschaft, so die Brüsseler Behörde. 2016 forderte sie Apple daher auf, 13 Milliarden Euro Steuern plus Zinsen zu zahlen. Das Geld liegt seitdem auf einem Treuhandkonto.

Christoph Kehlbach, SWR, zu EuGH-Urteile gegen Apple und Google

tagesschau24, 10.09.2024 11:00 Uhr

Vorheriges Urteil kassiert

Der US-Konzern betonte stets, dass die Erträge der zwei irischen Tochterfirmen, um die es geht, vor allem in den USA zu versteuern gewesen seien. Deshalb sah sich Apple doppelt zur Kasse gebeten. 2020 setzte sich der Konzern vor einem EU-Gericht durch, das die Nachforderung für nichtig erklärte.

Die Kommission ging in Berufung beim EuGH und errang nun einen Erfolg: Irland habe Apple eine rechtswidrige Beihilfe gewährt, die zurückzufordern sei, entschieden die Richter. Das oberste Gericht der EU hob damit nicht etwa das Urteil der unteren Instanz auf und verwies es zur erneuten Verhandlung zurück - die obersten EU-Richter entscheiden vielmehr selbst und beenden damit ein Verfahren, das sich seit 2016 hinzieht. Irland selbst wollte das Geld jahrelang nicht eintreiben.

Seit 2013 geht die EU-Kommission verstärkt gegen Steuererleichterungen für Konzerne vor. Länder wie Irland, Luxemburg und die Niederlande hatten für Unternehmen wie Starbucks oder Fiat jeweils sehr günstige Steuerbescheide erlassen - zu günstig aus Sicht der Kommission, die diese als unzulässige staatliche Beihilfen, also eine Art Subvention betrachtet.

Geldbuße für Google wegen Machtmissbrauchs

In einem weiteren Urteil entschieden die Richter in Luxemburg, dass Google eine 2017 von der EU-Kommission verhängte Geldbuße in Höhe von 2,4 Milliarden Euro zahlen muss. Der EuGH betätigte damit ein entsprechendes Urteil der vorherigen Instanz, des Gerichts der Europäischen Union.

Die Geldbuße war verhängt worden, weil Google seinen eigenen Preisvergleichsdienst in den Suchergebnissen ganz oben platziert und so laut Kommission seine marktbeherrschende Stellung missbraucht hatte. Das EU-Gericht bestätigte die Geldbuße im November 2021. Dagegen zogen Google und die Konzernmutter Alphabet vor den EuGH - unterlagen nun aber.

Die bisherigen Urteile hätten zu Recht festgestellt, dass Googles Verhalten diskriminierend gewesen sei und nicht dem Leistungswettbewerb entsprochen habe, erklärte dieser nun. Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung dürften sich nicht so verhalten, dass der Wettbewerb eingeschränkt werde.

Mehrere Geldbußen in Milliardenhöhe

Die Wettbewerbshüter der EU-Kommission verhängten in den vergangenen Jahren mehrere Geldbußen in Milliardenhöhe gegen Google, die dem Konzern allerdings finanziell keine großen Probleme machten. Bereits nächste Woche entscheidet das Gericht der EU über einen ähnlich gelagerten Fall. Dabei geht es um die Frage, ob Google bei Suchmaschinen-Werbung im Dienst "AdSense for Search" andere Anbieter unzulässigerweise behinderte und die Geldbuße der EU-Kommission in Höhe von 1,49 Milliarden Euro gerechtfertigt war. 

Az. C-48/22 P

Mit Informationen von Gigi Deppe, ARD-Rechtsredaktion

Gigi Deppe, SWR, tagesschau, 10.09.2024 10:56 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 10. September 2024 um 11:35 Uhr.