EuGH-Verfahren Auch Lkw-Maut auf dem Prüfstand
Die deutsche Pkw-Maut ist vor dem EuGH krachend gescheitert. Nun wird dort auch über die Lkw-Maut entschieden. Auf die Bundesregierung könnten Rückzahlungen an die Speditionen zukommen. Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Worum geht es?
Speditionen und Bundesverkehrsministerium streiten über die richtige Berechnung der Lkw-Maut und damit über die Frage, ob die Speditionen zu viel zahlen. Die Lkw-Maut wurde 2005 für die Autobahnen eingeführt und in den folgenden Jahren schrittweise für alle Bundesstraßen ausgeweitet. Seit 2018 werden dadurch jährlich rund sieben Milliarden Euro eingenommen. Das Geld wird für den Erhalt und Ausbau der Straßen verwendet.
Wie argumentieren die Speditionen?
Die Berechnung der Maut verstoße gegen die EU-Wegekostenrichtlinie. Danach muss sich die Höhe der Maut an den tatsächlichen Kosten für die benutzten Straßen orientieren. Berücksichtigt werden dürfen nur "Infrastrukturkosten". Was aber sind "Infrastrukturkosten"? Umfassen sie auch Kosten für die Verkehrspolizei? Das will das Oberverwaltungsgericht Münster nun vom Europäischen Gerichtshof wissen. Hintergrund ist die Klage einer polnischen Spedition, die rund 12.400 Euro Maut zurückhaben möchte, die sie in den Jahren 2010 und 2011 gezahlt hatte.
Wie könnte das Urteil ausfallen?
Es könnte zugunsten der Speditionen ausfallen. Bevor der EuGH seine Urteile fällt, gibt es häufig eine Einschätzung durch einen sogenannten Generalanwalt. Die Richterinnen und Richter sind nicht an diese Beurteilung gebunden, orientieren sich aber immer wieder daran. In dem Rechtsstreit um die Lkw-Maut war der zuständige Generalanwalt zu dem Ergebnis gekommen, dass es gegen EU-Recht verstoße, die Kosten für die Verkehrspolizei bei der Berechnung der Maut anzusetzen.
Wird die Maut immer noch so berechnet?
Ja. In regelmäßigen Abständen wird berechnet, welche Kosten aktuell für die Straßen anfallen - in sogenannten Wegekostengutachten. Auf dieser Grundlage wird die Höhe der Maut festgelegt. Auch bei der aktuellen Berechnung werden die Kosten für die Verkehrspolizei berücksichtigt.
Wie hoch könnten die Rückzahlungen ausfallen?
Die klagende Spedition verlangt mit rund 12.400 Euro nur eine verhältnismäßig geringe Summe zurück. Das Urteil könnte sich aber auf die Berechnung der Lkw-Maut insgesamt auswirken - sowohl rückblickend, als auch für die Zukunft. Um welche Summen es dabei geht, lässt sich nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums noch nicht genau sagen. Rückwirkend würden nur die Speditionen profitieren, die bereits geklagt haben. Künftig müsste die Maut anders berechnet werden. Bei der mündlichen Verhandlung hatte die Bundesregierung vorgetragen, dass für die Verkehrspolizei Ausgaben in Höhe von 200 Millionen Euro pro Jahr anfallen, die den Lkw zuzurechnen sind.