Privatbanken Erstmals Obergrenze für Einlagenschutz
Die privaten Banken schränken die Einlagensicherung ein. Für wohlhabende Kunden gibt es ab 2023 erstmals eine Obergrenze - das betrifft auch Unternehmen. Für die meisten Sparer ändert sich aber nichts.
Die Pleite der Bremer Greensill Bank AG war für die privaten Banken in Deutschland schmerzhaft - sie mussten fast drei Milliarden Euro Entschädigung zahlen. Die Konsequenz ist, dass sie nun eine Obergrenze für den Einlagenschutz beschlossen haben.
Wie die im Bundesverband deutscher Banken (BdB) organisierten Geldhäuser mitteilten, sind für private Sparer und Stiftungen ab dem ersten Januar 2023 nur noch maximal fünf Millionen Euro pro Bank abgesichert, 2025 sollen es noch drei Millionen Euro sein. Nach voller Umsetzung der Reform im Jahr 2030 beläuft sich der Schutzumfang für Sparer dann auf höchstens eine Million Euro.
Gesetzlicher Schutz bis 100.000 Euro
Laut BdB wird sich für 98 Prozent der privaten Sparer nichts ändern. Ihre Einlagen sind weiterhin bis zu 100.000 Euro gesetzlich geschützt. Darüber hinaus sichern fast alle Kreditinstitute hierzulande Kundengelder freiwillig ab - bei den privaten Banken im Umfang von bis zu 15 Prozent der Eigenmittel eines Instituts pro Kunde. So müsste etwa die Commerzbank Einlagen von bis zu 3,4 Milliarden Euro pro Kunde garantieren. Diese Regelung fällt mit der Einführung einer Obergrenze jetzt weg.
Nicht mehr garantiert werden künftig auch Einlagen, die außerhalb Deutschlands über ausländische Niederlassungen von Mitgliedsinstituten eingeworben werden. Eingeschränkt wird auch der Einlagenschutz für Unternehmen. Für sie gilt von 2023 an eine Obergrenze von 50 Millionen Euro, diese sinkt 2025 auf 30 Millionen Euro und wird 2030 noch bei maximal zehn Millionen Euro pro Bank liegen.
"Konnten nicht so weitermachen"
Die privaten Banken wollten die Einlagensicherung auf ihre Kernaufgabe konzentrieren, sagte BdB-Präsident und Deutsche-Bank-Chef Christian Sewing. "Wir schützen diejenigen, die diesen Schutz wirklich benötigen", so der Bankmanager. "Mit der tiefgreifenden Reform ziehen wir die Konsequenz aus den Erfahrungen der Schadensfälle in der jüngeren Vergangenheit. Der Fall Greensill markiert hier eine Zäsur, nach der wir nicht einfach so weitermachen konnten." Es gehe darum, "Fehlanreize" aus dem System herauszunehmen.
Die Greensill Bank AG hatte mit vergleichsweise hohen Sparzinsen auf Tages- und Festgeldanlagen geworben, war dabei aber in Schieflage geraten. Die Finanzaufsicht BaFin schloss das Institut Anfang März 2021 für den Kundenverkehr, am 16. März eröffnete das Amtsgericht Bremen das Insolvenzverfahren. Die Bremer Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen wegen des Verdacht der Bilanzfälschung auf.
Kommunen bangen um Millionen
Der Bankenverband zahlte in der Folge fast drei Milliarden Euro Entschädigung an die Kunden der Greensill Bank, davon zwei Milliarden Euro über den Einlagensicherungsfonds. Etliche Kommunen bangen noch um Millionen, denn sie sind seit 2017 nicht mehr über den freiwilligen Einlagensicherungsfonds abgesichert.
Der Einlagesicherungsfonds wird durch seine mehr als 120 Mitglieder und ihre regelmäßigen Mitgliedsbeiträge gespeist. Dazu zählen Branchengrößen wie die Deutsche Bank und die Commerzbank. Wenn er angezapft ist, müssen ihn die Mitglieder wieder auffüllen.