Finanzamtstempel auf einem Steuerformular.
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Erträge aus Kapitalanlagen Wo sind steuerfreie Gewinne möglich?

Stand: 06.12.2024 10:43 Uhr

Zinsen, Dividenden, Kursgewinne - der Fiskus greift zu, wenn Sparer Erträge aus Kapitalanlagen erzielen. Die Steuer ist aber längst nicht immer fällig und fällt bei manchen Anlageformen sogar ganz weg.

Von Andreas Braun, ARD-Finanzredaktion

Gewinne auf dem Festgeldkonto oder an der Börse sind schön, aber einer verdient mit: das Finanzamt. Die Abgeltungssteuer, die dann in aller Regel fällig wird, beträgt 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Eine Spekulationsfrist, die Erträge aus Aktien oder Investmentfonds nach einer gewissen Haltedauer steuerfrei macht, gibt es schon lange nicht mehr. Dennoch können Sparer die Steuer auch bei der Geldanlage in Grenzen "optimieren", und bei bestimmten Anlageformen kann sie sogar ganz vermieden werden.

Pauschbetrag sinnvoll einsetzen

Jeder Sparerin und jedem Sparer steht ein Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro jährlich zu. Bei Verheirateten liegt der Betrag bei 2.000 Euro. Bis zu dieser Höhe sind Kapitalerträge steuerfrei. Wer sich zu viel gezahlte Steuern nicht erst über die Steuererklärung zurückholen will, der sollte einen Freistellungsauftrag bei seiner Bank einrichten, damit der steuerfreie Spielraum auch direkt bei Zahlung von Zinsen oder beim Verkauf von Fonds oder Aktien greift. Freistellungsaufträge können auch auf mehrere Konten verteilt werden.

Gewinne ohne Steuern - wo ist das möglich?

Andreas Braun, ARD-Finanzredaktion, tagesschau24, 06.12.2024 09:00 Uhr

Bei den Erträgen aus Investmentfonds gewinnt das Finanzamt nur zum Teil mit, dafür sorgt die so genannte Teilfreistellung, wie Tobias Wagner von der KSW Vermögenserwaltung erläutert: "Die Höhe der Freistellung variiert zwischen den unterschiedlichen Fondsarten."

Ein Fonds, der hauptsächlich in Aktien investiert, wird laut dem Experten mit einem höheren Anteil von der Steuer freigestellt als beispielsweise ein Mischfonds mit einer niedrigeren Aktienquote. "Konkret sieht es dann so aus, dass Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienanteil zu 30 Prozent freigestellt sind, Mischfonds mit einem Aktienanteil von mindestens 25 Prozent sind zu 15 Prozent von der Steuer freigestellt und Immobilienfonds sogar zu 60 Prozent freigestellt."

Gold glänzt auch unter steuerlichen Aspekten

Aber es gibt auch Spar- und Anlageformen, bei denen die Abgeltungssteuer komplett wegfällt. Bei Gewinnen aus Gold und anderen Edelmetallen ist dies etwa der Fall. Der Verkauf wird hier steuerlich als "privates Veräußerungsgeschäft" eingestuft. Und dabei gelten andere Regeln als bei "normalen" Kapitalanlagen. Allerdings muss Gold in Form von Münzen oder Barren "physisch" gekauft werden.

Oder man weicht auf eine andere Form des Goldkaufs aus, so Wagner: "Man kann auch im Depot über Wertpapiere, sogenannte Gold-ETCs, investieren". Diese allerdings müssen einen Anspruch auf die "physische" Lieferung verbriefen. Zu deutsch: Der Besitzer eines Gold-Wertpapiers muss sich das Gold nach dem Verkauf auch nach Hause liefern lassen können.

Grundsätzlich sind bei physischem Gold die Wertzuwächse nach einer Mindesthaltedauer von einem Jahr steuerfrei. Bei einem vorherigen Verkauf sind nur die Veräußerungsgewinne bis 1.000 Euro steuerfrei. Wer vorher verkaufen will, muss den Gewinn versteuern, allerdings nicht mit der Abgeltungssteuer, sondern mit seinem persönlichen Einkommensteuersatz.

Bitcoin-Gewinn nach einem Jahr ebenfalls steuerfrei

Die Steuerfreiheit nach einem Jahr Haltedauer gilt auch für eine neue Anlageform, die gerade wieder einmal Furore macht: Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin oder anderen Kryptowährungen sind nach einem Jahr ebenfalls steuerfrei. Ansonsten gilt eine ähnliche Regelung wie bei Gold, erklärt Steuerberater Tobias Bohn: "Die Besteuerung von Bitcoin mit Einkommensteuer erfolgt im privaten Bereich immer dann, wenn zwischen Kauf und Verkauf ein Zeitraum von weniger als einem Jahr liegt."

Unter Verkauf versteht man laut Bohn allerdings auch den Tausch in andere Coins oder das tatsächliche Bezahlen mit Bitcoins bei einem Händler, der beispielsweise als Zahlungsmittel Bitcoin akzeptiert, "dann ermittelt sich der steuerpflichtige Betrag grundsätzlich als Differenz von Verkaufspreis und Kaufpreis", erklärt Bohn.

Dass die Steuerfreiheit nach einem Jahr auch in Zukunft erhalten bleibt, ist allerdings nicht ausgemacht, meint der Experte. Der Fiskus könnte bei Bitcoin und Kryptowährungen bald stärker zugreifen: "Lange Zeit lief der Bitcoin wohl auch ein bisschen unter dem Radar der Finanzämter und unter dem Radar des Fiskus. Aber bei diesen derzeitigen beträchtlichen Wertgewinnen ist es meines Erachtens nicht auszuschließen, dass der Staat sich dann auch daran beteiligen möchte." Gut möglich also, dass es auch hier bald heißt, 25 Prozent plus X an Abgeltungssteuer, auch bei Bitcoin.

Immobilien auf lange Sicht steuerlich interessant

Wer einen langen Atem hat, dem steht aber weiterhin eine Spar- und Anlageform zur Verfügung, bei der keine Steuer anfällt, wenn gewisse Fristen eingehalten werden: Immobilien. Bei einer vermieteten Immobilie kann ein etwaiger Verkaufsgewinn nach zehn Jahren steuerfrei vereinnahmt werden. Wer eine zuvor gekaufte Immobilie mindestens drei Kalenderjahre bewohnt hat, der kann danach bereits steuerfrei verkaufen.

Allerdings gilt die Steuerfreiheit nur, wenn nicht mehr als drei Objekte binnen fünf Jahren verkauft werden. Denn ansonsten gilt der Immobilienverkauf als gewerblich und Umsatz- sowie Gewerbesteuer werden fällig.

Andreas Braun, HR, tagesschau, 06.12.2024 10:26 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete tagesschau24 am 06. Dezember 2024 um 09:00 Uhr.