Gesetzentwurf der Kommission EU ebnet den Weg für die Transaktionssteuer
Im jahrelangen Streit über die Besteuerung von Finanzmarktgeschäften hat die EU-Kommission ihre Vorschläge präsentiert: Vom kommenden Jahr an sollen in elf Euro-Staaten - darunter Deutschland und Frankreich - alle Transaktionen mit einer Abgabe belegt werden. Die EU rechnet mit Einnahmen von bis zu 35 Milliarden Euro.
Die EU-Kommission hat ihren Vorschlag für die Einführung einer Finanzstransaktionssteuer in Deutschland und zehn weiteren Euro-Staaten vorgelegt. Die Abgabe auf Bank- und Börsengeschäfte solle Einnahmen in Höhe von 30 bis 35 Milliarden Euro einbringen, erklärte die Behörde.
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, eine Abwanderung von Finanzgeschäften in die steuerfreien Regionen innerhalb und außerhalb der Europäischen Union zu vermeiden.
Von 0,01 bis 0,1 Prozent
Der Steuersatz soll 0,1 Prozent auf Aktien, Anleihen, Anteilen von Investmentfonds oder Geldmarktgeschäften betragen. Auf Termingeschäfte würden 0,01 Prozent erhoben.
Produkte für Kleinanleger wie Hypotheken, Kredite und Versicherungsbeiträge sollen nicht betroffen sein. Ausgenommen ist auch die Ausgabe neuer Staatsanleihen sowie krisenbedingte Aufkäufe solcher Papiere durch eine Notenbank oder den Euro-Rettungsfonds ESM.
Steuerkommissar Algirdas Semeta sagte zu dem Gesetzentwurf: "Auf dem Tisch liegt eine fraglos faire und technisch solide Steuer, die unseren Binnenmarkt stärken und unverantwortlichen Handel zügeln wird."
Die beteiligten Euro-Länder müssen das Gesetz einstimmig beschließen, damit es wie geplant zum 1. Januar 2014 inkraft treten kann. Das Europäische Parlament hat kein Mitentscheidungsrecht.
Im Januar hatten bereits die EU-Finanzminister beschlossen, dass die entsprechenden Staaten die neue Steuer einführen dürfen, nachdem eine Einigung für alle 27 EU-Staaten gescheitert war.
Vor allem Globalisierungskritiker fordern seit Jahren eine solche Spekulationssteuer - die Rede ist von 0,1 bis 0,25 Prozent. Selbst ein geringerer Steuersatz von lediglich 0,01 bis 0,05 Prozent für den Handel mit Finanzprodukten würde nach früheren Berechnungen allein in Deutschland zu Steuereinnahmen zwischen zehn und 20 Milliarden Euro führen.
Die Idee einer Finanztransaktionssteuer geht auf den US-Ökonomen James Tobin zurück. Er brachte 1972 eine Steuer auf alle grenzüberschreitenden Devisenspekulationen ins Spiel und hatte eine Abgabe von einem Prozent vorgeschlagen.