Urteil des Europäischen Gerichtshofs Verkauf von Honig mit Genmais eingeschränkt
Honig, der gentechnisch veränderte Pollen enthält, darf in der EU nur noch mit einer besonderen Zulassung verkauft werden. Der Europäische Gerichtshof gab damit der Klage eines Augsburger Imkers statt. Das Urteil könnte europaweite Auswirkungen auf den Honigmarkt und den Gentechnik-Anbau haben.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Verkauf von Honig eingeschränkt, der mit Spuren von Genmais versetzt wurde. Für jegliches Lebensmittel, das auch nur geringste Spuren von gentechnisch veränderten Pflanzen enthalte, sei eine Sicherheitsüberprüfung und Zulassung nötig, urteilten die Luxemburger Richter.
Sie gaben damit der Klage eines Augsburger Imkers statt. In seinem Honig waren 2005 Spuren des genmanipulierten Maises der Sorte Monsanto 810 nachgewiesen worden. Da die Sorte als Tierfutter, aber nicht als Lebensmittel zugelassen ist, vernichtete er seine Ernte und verklagte das Land Bayern, das den Genmais zu Testzwecken angebaut hatte, auf 10.000 Euro Schadensersatz.
Auswirkungen für den Gentechnik-Anbau
Das Urteil des EuGH könnte auch Auswirkungen auf den gesamten europäischen Honigmarkt und den Gentechnik-Anbau haben. Demnach müssten künftig alle Landwirte, die Genmais anbauen, den betroffenen Imkern Schadensersatz zahlen sowie Schutzmaßnahmen treffen, um eine Verunreinigung zu verhindern. Allerdings wird in der Bundesrepublik auch die gentechnisch veränderte Kartoffel Amflora angebaut, und auch aus deren Blütenpollen saugen sich Bienen ihren Nektar.
Das Urteil könnte zudem die Bemühungen der Industrie behindern, in Zukunft wieder genveränderte Organismen anzubauen. So bewirbt sich der Monsanto-Konzern, dessen Produkte in Deutschland vor zwei Jahren verboten worden waren, um eine neue Zulassung.
Rechtssache C-442/09