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Gerichtsentscheid Warnung vor Kaspersky-Virenschutz rechtens

Stand: 28.04.2022 19:01 Uhr

Das OVG Münster hat entschieden, dass das BSI vor der Virenschutzsoftware der russischen Firma Kaspersky warnen darf. Mit Blick auf den Ukraine-Krieg hatte das Bundesamt dazu geraten, eine andere Software einzusetzen.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) darf vor der Virenschutzsoftware des russischen Anbieters Kaspersky warnen. Das entschied der nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht und bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln. Die Ablehnung der Beschwerde der deutschen Tochtergesellschaft von Kaspersky durch das OVG ist nicht anfechtbar.

Mitte März hatte das Bundesamt mit Sitz in Bonn vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges auf ein "erhebliches Risiko" eines erfolgreichen IT-Angriffs Russlands hingewiesen und geraten, Kaspersky-Software durch Alternativen zu ersetzen. So hielt das Institut angesichts russischer Drohungen gegen die Bundesrepublik Manipulationen an der Software oder den Zugriff auf bei Kaspersky gespeicherte Daten für möglich.

Daraufhin zog die Firma, die Kaspersky in Deutschland vertreibt, vor das Kölner Verwaltungsgericht. Sie wollte die Warnung kippen lassen und dem BSI auch künftig solche aus ihrer Sicht politisch motivierten Wortmeldungen verbieten.

OVG: Warnung keine Symbolpolitik

Der 4. Senat des OVG aber bewertet die Warnung als rechtmäßig und lehnte das geforderte Verbot ab. Demnach liegen nach den vom BSI zusammengetragenen Erkenntnissen hinreichende Anhaltspunkte dafür vor, dass durch die Nutzung der Virenschutzsoftware von Kaspersky derzeit eine Gefahr für die Sicherheit in der Informationstechnik bestehe, so das OVG.

Die Annahme des BSI, dass russische Kräfte mithilfe der Software von Kaspersky einen IT-Angriff durchführen könnten, beruhe zudem auf "hinreichenden Erkenntnissen zur aktuellen Cybersicherheitslage".

Die Warnung des BSI sei nicht willkürlich herausgegeben worden oder aufgrund von Symbolpolitik. Die Warnung diene dazu, das Risiko von Angriffsmöglichkeiten auf die Sicherheit in der Informationstechnik zu reduzieren und das Bewusstsein für mögliche Gefahren zu erhöhen. "Das BSI hat ferner die in der Vergangenheit dokumentierte Einflussnahme der russischen Regierung auf die in Russland agierenden IT-Unternehmen, insbesondere auch auf Kaspersky, berücksichtigt", teilte das OVG mit.

(Az.: 4 B 473/22)

Sebastian Tittelbach, WDR, 28.04.2022 19:19 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete MDR Aktuell am 28. März 2022 um 19:39 Uhr.