Ex-Banker der Société Générale schuldig gesprochen Harte Strafe für Milliarden-Zocker Kerviel
Drei Jahre Gefängnis und zwei auf Bewährung - so lautet die Strafe für den ehemalige Banker Kerviel. Der 33-Jährige hatte bei hochspekulativen Deals für die Großbank Société Générale 4,9 Milliarden Euro verzockt. Diesen gigantischen Verlust soll er jetzt zurückzahlen.
Von Anne Christine Heckmann, SR-Hörfunkstudio Paris
Nach der Urteilsverkündung blieb Jérôme Kerviel noch minutenlang regungslos im Gerichtssaal sitzen - blass und ermattet von dem, was der Richter verkündet hatte. Mit der satten Strafe hatten der ehemalige Börsenhändler und sein Anwalt nicht gerechnet. Fünf Jahre Haft, davon zwei auf Bewährung, damit blieb das Pariser Gericht unter der Höchststrafe. Allerdings muss Kerviel seinem ehemaligen Arbeitgeber, der Société Générale, den durch seine Spekulationen entstandenen Schaden von insgesamt 4,9 Milliarden Euro komplett zurückzahlen. Das hatte die Bank als Nebenklägerin verlangt.
"Bequemes Urteil"
Kerviels Anwalt Olivier Metzner ist empört: "Das ist ein absolut unvernünftiges Urteil, das besagt, dass die Bank überhaupt keine Verantwortung trägt. Dass nur Jérôme Kerviel verantwortlich ist für die Unmäßigkeit, für die Krise eines Finanzsystems. Dieses Urteil ist für viele bequem - aber nicht gut für die Wahrheit und die Justiz."
Kerviel hatte vor Gericht vor drei Monaten eingeräumt, dass er nicht genehmigte finanzielle Transaktionen verdeckt hatte. Er hatte Fehler eingestanden, aber stets betont, dass seine Vorgesetzten von seinen hochspekulativen Aktiengeschäften gewusst hätten. Sie hätten sie gebilligt, so lange er erfolgreich war.
Veruntreuung, Fälschung und betrügerische Manipulation
Dieser Argumentation der Verteidigung folgte das Gericht allerdings nicht. Der Richter sah es als erwiesen an, dass Kerviel Erfinder eines perfekt durchdachten Betrugssystems war. Daher wurde der 33-Jährige in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen: Veruntreuung, Fälschung und betrügerische Manipulation. Für Bank-Anwalt Jean Veil ist das Urteil gerechtfertigt: "Es ist eindeutig dargelegt worden, dass das Verhalten von Jérôme Kerviel und seine Lügen so dermaßen ausgeklügelt waren, dass die Bank Art und Umfang seiner Handlungen nicht ahnen konnte."
Bis zur Perfektion verschleiert
Das sieht auch das Gericht so. Die Société Générale sei Opfer von Kerviels Machenschaften. Kerviel habe rund 800 Transaktionen am Tag durchgeführt – diese hätten nicht alle kontrolliert werden können. Außerdem habe der Trader seine illegalen Geschäfte bis zur Perfektion verschleiert. Damit nahm der Richter dem Argument der Verteidigung den Wind aus den Segeln. Diese hatte kritisiert, die Bank habe Kerviels Risiko-Geschäfte bewusst toleriert.
Anwalt kündigt Berufung an
"Wir werden Berufung einlegen - gegen ein inakzeptables, weil überzogenes Urteil", kündigte Kerviels Anwalt. Er gab zu bedenken: "Eine Frage stellt sich: Hätte Kerviel in die eigene Tasche gewirtschaftet, wie hoch wäre dann wohl die Strafe ausgefallen? Es wäre die gleiche Gewesen."