Eine Frau reinigt eine Küche.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs Pflicht zur Arbeitszeiterfassung von Hausangestellten

Stand: 19.12.2024 14:34 Uhr

Bislang waren Hausangestellte in Spanien von der Arbeitszeiterfassung ausgenommen. Der Europäische Gerichtshof hat diese Regelung nun aufgehoben. Das hat Folgen auch in Deutschland.

Von Egzona Hyseni, ARD-Rechtsredaktion

Im konkreten Fall hatte eine Hausangestellte aus Spanien geklagt. Ihr war von ihrem Arbeitgeber gekündigt worden. Sie forderte von diesem noch ausstehenden Lohn - und zog deshalb vor Gericht. Dort hatte sie allerdings keinen Erfolg, da sie nicht nachweisen konnte, wann und wie viel sie gearbeitet hatte. Nach spanischem Recht ist der Arbeitgeber nämlich nicht verpflichtet, die Arbeitszeiten von Hausangestellten zu dokumentieren.

Diese spanische Regelung hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg jetzt gekippt. Der EuGH entschied, dass Arbeitgeber auch bei Hausangestellten die Arbeitszeiten erfassen und dokumentieren müssen. Ansonsten hätten Hausangestellte keine Chance, objektiv und zuverlässig festzustellen, wie viel und zu welchen Zeiten sie gearbeitet haben.

Regelungen zur Arbeitszeit potenziell diskriminierend

Die Rechtslage in Spanien könnte übrigens auch für Frauen diskriminierend sein, so der EuGH. Denn in Europa sind einer Untersuchung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zufolge etwa 85 Prozent aller Hausangestellten Frauen. Durch die bislang nicht verpflichtende Dokumentation seien überwiegend Frauen daran gehindert, ihre Rechte, wie zum Beispiel Lohnforderungen, durchzusetzen. Das Ausgangsgericht in Spanien muss diesen Aspekt jetzt noch einmal prüfen.

Urteil sorgt auch in Deutschland für Klarheit

Für Deutschland bringt das Urteil jetzt ebenfalls Klarheit. Auch hierzulande wurde bei Hausangestellten bislang keine Dokumentation verlangt. Inwiefern das Urteil auch praktische Auswirkungen hat, muss sich noch zeigen. Denn 91 Prozent der Haushaltshilfen in Deutschland arbeiten einer Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW Köln) zufolge schwarz. Mit dem Urteil betonten die Richterinnen und Richter in Luxemburg jedoch: Hausangestellte haben bei der Dokumentation von Arbeitszeiten die gleichen Rechte wie andere Arbeitnehmer - und die müssen sie auch durchsetzen können.

(Az. C-531/23)