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Betrug im Handel Weniger Barzahlung, weniger Steuerhinterziehung?

Stand: 20.08.2024 12:52 Uhr

Angesichts anhaltenden Steuerbetrugs fordert die Deutsche Steuergewerkschaft ein verpflichtendes Angebot zur Kartenzahlung. Die Gewerkschaft schätzt den gesamtwirtschaftlichen Schaden auf knapp 70 Milliarden Euro pro Jahr.

Die Deutsche Steuergewerkschaft (DSTG) fordert, Gewerbetreibende zum Angebot bargeldloser Bezahlmethoden zu verpflichten. "Das wäre ein großer Schritt für mehr Steuerehrlichkeit in unserem Land", sagte der DSTG-Bundesvorsitzende Florian Köbler den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Hintergrund der Forderung ist der vermutlich massive Steuerbetrug in manchen Branchen - vor allem dort, wo sehr viel mit Bargeld gehandelt werden kann.

"Wir rechnen damit, dass es 16 Milliarden Euro an Steuern sind, die direkt in den bargeldintensiven Bereichen hinterzogen werden. Der gesamtwirtschaftliche Schaden, also auch zum Beispiel durch nicht gezahlte Renten- und Sozialbeiträge und unterschiedlichen Steuerarten, dürfte bei knapp 70 Milliarden Euro im Jahr liegen", sagte Köbler. Dieses Geld fehle dem Staat und den Sozialkassen.

Das Problem dabei ist die große Zahl der Betriebe, die vergleichsweise schlechte Ausstattung der Finanzämter und die geringe Zahl der Steuerprüfer. Im Durchschnitt muss ein Kleinstunternehmen nur alle 80 Jahre mit einer Prüfung rechnen. Zur sogenannten Bargeldbranche, die davon vor allem betroffen wäre, zählen dabei unter anderem Friseursalons, Bäckereien und Metzger - außerdem der kleinere Einzelhändler wie Kioske, Eisdielen, das Kfz-Gewerbe und auch Restaurants. 

Pflicht schon ab 25.000 Euro Jahresumsatz?

Dem Steuerbetrug will die Gewerkschaft einen Riegel vorschieben - und zwar mit der Kartenzahlung, die automatisch für einen steuertauglichen Beleg sorgt. Der Plan: Eine Pflicht, Kartenzahlung anzubieten, soll ab einem Umsatz von 25.000 Euro pro Jahr gelten. Das ist allerdings nicht besonders viel, denn davon gehen alle Kosten ab, bevor es überhaupt einen relevanten steuerlichen Gewinn gibt. Einkalkuliert werden muss außerdem das Einkommen der Betreiber.

Die Steuergewerkschaft will deshalb nicht gleich eine Prüfung aller Belege. "Nötig ist zum Beispiel eine vernünftige digitale Risikoanalyse durch das Finanzamt", schlägt der DSTG-Chef vor. Dies geschehe idealerweise digital. "Hauptsächlich die Fälle, bei denen es im Risikosystem zu Auffälligkeiten kommt, werden dann genauer geprüft."

Verwaltung nicht entsprechend ausgestattet

Die Idee hat allerdings einen großen Haken: Um eine digitale Risikoanalyse in diesem Umfang durchführen zu können, müsste die Verwaltung massiv aufgerüstet und modernisiert werden. Geld, das der Staat in die Hand nehmen müsste, damit er am Ende mehr Geld einnimmt.

Bisher hat sich die Politik darauf beschränkt, eine Kassenpflicht beziehungsweise Bonpflicht einzuführen - zum Beispiel auch auf Wochenmärkten. Die Kosten dafür tragen die Betreiber der Geschäfte, und digital ist diese Form der Steuerüberwachung letztlich nicht.