Elektronik-Recycling Altgeräte-Rückgabe kaum genutzt
Alte Elektrogeräte einfach im Supermarkt abgeben: Damit sollte das Recycling von alten Kleingeräten verbessert werden, doch Verbraucher zögern. Umweltschützer machen dafür nicht zuletzt den Handel selbst verantwortlich.
Seit dem 1. Juli können alte Elektrokleingeräte in Deutschland auch in den meisten Supermärkten und Discountern zurückgegeben werden. Allerdings werden die neuen Abgabestellen bislang nur zögerlich genutzt, wie eine Umfrage der Nachrichtenagentur dpa unter großen deutschen Handelsketten ergab.
Die Neuregelung sollte das Recycling von ausgedienten Handys, Rasierern und ähnlichen Kleingeräten in Deutschland erleichtern. "Alte Elektrogeräte kann man nun gleich beim Wocheneinkauf zurückgeben", betonte etwa der Präsident des Umweltbundesamtes, Dirk Messner, bei der Einführung der Regelung und verwies darauf, dass es durch die Neuregelung in Deutschland auf einen Schlag 25.000 zusätzliche Rückgabestellen für Elektroaltgeräte gebe.
Kunden zurückhaltend
Doch rund fünf Monate nach Einführung berichten viele Händler, dass das neue Angebot nur wenig genutzt wird. Der Rewe-Konzern, zu dem neben den gleichnamigen Supermärkten auch die Discountkette Penny gehört, räumte ein: "Von dem Angebot wurde bisher in unseren Märkten wenig Gebrauch gemacht." Bei Aldi werde die Rücknahme von Elektroartikeln "nur in Maßen genutzt". Auch bei Lidl werde das Angebot von den Kunden zurückhaltend angenommen.
Deutschlands größter Lebensmitteleinzelhändler Edeka gab an, aufgrund seiner genossenschaftlichen und dezentralen Struktur keine Angabe zur Nutzung machen zu können. Netto, die Discounttochter von Edeka, berichtete, dass die Nachfrage je nach Standort der Filiale unterschiedlich ist.
"Kein verbraucherfreundlicher Rücknahmeservice"
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kam in einer ersten Einschätzung ebenfalls zu dem Schluss, dass die Rücknahmepflicht "sehr holprig angelaufen" sei. Dazu trügen die Handelsketten selbst maßgeblich bei. "Der Handel versucht offenkundig, sich Verbraucher mit ihrem Elektroschrott vom Hals zu halten, indem gar nicht oder nur schlecht auf die Rücknahmepflicht hingewiesen und der Rücknahmeprozess im Zweifelsfall verbraucherunfreundlich ausgestaltet wird", sagte der DUH-Recyclingexperte Thomas Fischer.
Im Sommer habe der Verband stichprobenartig Rückgabemöglichkeiten in 34 Filialen von 14 Supermarktketten, Discountern und Drogerien in neun Bundesländern getestet, berichtete er. Sein Fazit: "Keiner der getesteten Märkte bot einen verbraucherfreundlichen und sachgerechten Rücknahmeservice an." In zehn Märkten sei die Annahme von alten Elektrogeräten sogar ganz oder teilweise verweigert worden.
Mehraufwand für den Einzelhandel
Die Rückgabe sei zudem oft schlecht organisiert. Wer ein Altgerät abgeben wolle, müsse sich häufig an der Kasse melden. "Wenn es dort ohnehin gerade eine Schlange gibt, kann dies schnell zu unangenehmen Situationen führen", beschrieb Fischer die Erfahrungen der Tester. Außerdem seien die Mitarbeiter oft schlecht geschult und müssten erst den Filialleiter um Hilfe rufen. Praktischer seien Sammelboxen in Sichtweite der Kasse oder eine von der Kasse getrennte Rückgabe an Informationsschaltern.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) betonte hingegen, dass der Handel in erster Linie für die Rücknahme und umweltgerechte Entsorgung von Elektroaltgeräten verantwortlich sei. Die zusätzliche Belastung durch die neuen Anforderungen bedeutete jedoch einen erheblichen Mehraufwand.
Rücknahmepflicht auf drei Geräte pro Geräteart beschränkt
Seit dem 1. Juli verpflichtet die Neuregelung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes auch Supermärkte, Discounter und Drogerien mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern dazu, Elektroaltgeräte zurückzunehmen, wenn sie diese mehrmals im Jahr oder dauerhaft verkaufen.
Konkret müssen Händler ältere Geräte mit bis zu 25 Zentimeter Kantenlänge, wie Wasserkocher, Rasierer oder Smartphones annehmen. Die Rücknahmepflicht ist jedoch auf drei Geräte pro Gerätetyp beschränkt. Für größere Geräte wie Computer oder Fernseher gilt die Rücknahmepflicht nur, wenn ein neues Gerät des gleichen Typs gekauft wird.