Fleisch in einer Theke mit der neuen Herkunftsangabe
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Zusätzliche Herkunftsangabe Neue Regeln für die Fleischtheke

Stand: 01.02.2024 17:11 Uhr

Seit heute gelten neue Regeln für die Herkunftsangaben auf Fleischwaren wie Steaks und Schnitzel. Verbraucher sollen wissen, wo das Fleisch herkommt. Was genau ändert sich - und was ist außerdem geplant?

Was gilt ab 1. Februar?

Ob Supermarkt, Metzgerei, Hofladen oder Wochenmarkt - an allen Verkaufsstellen muss ab 1. Februar 2024 verpflichtend gekennzeichnet werden, woher nicht vorverpacktes frisches, gekühltes oder gefrorenes Fleisch stammt. Das betrifft Schweine-, Schaf, Ziegen- und Geflügelfleisch. Bislang galten die Regelungen nur für unverpacktes Rinderfleisch sowie für verpacktes Fleisch. Mit dieser Regelung kommt die Bundesregierung einem lang gehegten Wunsch von Landwirten nach.

Welche Informationen bekommen die Verbraucher?

Es geht um das Aufzucht- und das Schlachtland der Tiere. Ein Beispiel wäre: "Aufgezogen: in Frankreich. Geschlachtet: in Deutschland." Waren Geburt, Aufzucht und Schlachtung in einem einzigen Staat, kann es heißen "Ursprung: Deutschland".

Regel tritt in Kraft: Neue Kennzeichnung bei unverpacktem Fleisch

Caroline Hoffmann, WDR, tagesschau, 01.02.2024 20:00 Uhr

Auf Packungen, in denen Fleisch derselben oder verschiedener Tierarten zusammen abgegeben werden, sind die unterschiedlichen Informationen jeweils aufzuführen.

Zusätzliche freiwillige Angaben zur Herkunft sind zulässig - zum Beispiel die Angabe einer Region.

Wo können Verbraucher diese Informationen finden?

Die Herkunftsangaben müssen auf kleinen Schildern stehen, die an der Ware angebracht werden oder auf Bildschirmen zu lesen sind. Wird überwiegend Fleisch gleicher Herkunft verkauft, reicht auch ein allgemeiner Hinweis im Laden. Also etwa ein gut sichtbarer Aushang: "Unser gesamtes Schweinefleisch in der Theke hat den Ursprung Deutschland."

Warum werden die Regelungen eingeführt?

Wer Fleisch einkauft, soll auf einen Blick sehen, ob die Ware aus Deutschland oder aus dem Ausland kommt. Kundinnen und Kunden können sich damit bewusst für heimische Produkte entscheiden. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) verspricht sich davon Wettbewerbsvorteile für heimische Landwirte, vor allem für jene, die kleine oder mittelgroße Höfe bewirtschaften.

"Die Herkunftskennzeichnung kann Rückschlüsse auf bessere Haltungs- und Produktionsbedingungen zulassen, wenn hierzulande die Tier-, Umwelt- und Arbeitsschutzstandards wesentlich angehoben werden", so Verbraucherschützerin Ramona Pop, Chefin des Bundesverbands. Dann hätten auch Landwirtinnen und Landwirte einen tatsächlichen Standortvorteil.

Welche Kritik an den neuen Regeln gibt es?

Verbraucherzentralen begrüßen zwar die Ausdehnung der verpflichtenden Herkunftsangaben für Fleisch im Supermarkt, fordern aber weitergehende Schritte. "Auch bei verarbeiteten Lebensmitteln wie Wurst oder Salami-Pizza sollte die Herkunft des Fleischs gekennzeichnet werden", so Verbraucherschützerin Pop.

Außerdem fordern Verbraucherzentralen, dass Herkunftskennzeichnungen auch für die Gastronomie, Kantinen und Restaurants vorgeschrieben werden. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten in der Speisekarte erkennen können, woher das Fleisch auf ihrem Teller stammt.

Sind weitere Änderungen geplant?

Das Bundesagrarministerium hat eine Ausweitung auf die Gastronomie schon im Blick. Die Abstimmung darüber innerhalb der Regierung sei für das Frühjahr angedacht, sagte ein Sprecher kürzlich.

Agrarminister Cem Özdemir (Grüne) will mit den Herkunftsangaben erreichen, dass Verbraucher regionale Wertschöpfung und auch hohe Umwelt- und Tierschutzstandards unterstützen können.

Woran erkennen Verbraucher, wie Tiere gehalten wurden?

Neben den üblichen Bio-Siegeln gibt es seit 2019 eine freiwillige "Haltungsform"-Kennzeichnung für Fleisch und verarbeitete Produkte von Schwein, Rind und Geflügel. Sie hat auf den Etiketten bisher die Zahlen 1 bis 4 für vier Stufen mit wachsenden Anforderungen. In der Stufe 4 "Premium" ist auch Bio-Ware eingeordnet. Künftig ist diese aufgeteilt, und es gibt eine eigene Stufe 5 für "Bio".

Ein System mit fünf Kategorien hat auch ein neues staatliches Tierhaltungs-Label, das ab August 2025 für bestimmte Fleischprodukte verpflichtend wird. Die fünf Stufen reichen von "Stall" bis "Bio". Zunächst ist das Label nur für frisches Schweinefleisch aus Deutschland vorgeschrieben. Diese Kennzeichnungspflicht soll auf andere verarbeitete Produkte (etwa Rind und Geflügel) und auch die Gastronomie ausgeweitet werden.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete tagesschau24 am 01. Februar 2024 um 11:00 Uhr.