Möglicherweise überhöhte Preise Fernwärme-Versorger im Visier des Kartellamts
Das Bundeskartellamt hat weitere Missbrauchsverfahren gegen Energieversorger eingeleitet. Fernwärme-Anbieter stehen unter Verdacht, die staatliche Energiepreisbremse ausgenutzt zu haben.
Nach seinen Ermittlungen gegen Gasversorger hat das Bundeskartellamt weitere Missbrauchsverfahren gegen Fernwärmeversorger eingeleitet. Diese Anbieter könnten möglicherweise zu viel staatliche Gelder aufgrund der Energiepreisbremsen erhalten haben, gab die Bonner Behörde heute bekannt.
Das Prüfverfahren betreffe "mehrere Wärmeversorger, die Vorauszahlungsanträge nach den Preisbremsen-Gesetzen gestellt haben". Betroffen seien "weit über hundert Wärmenetze unterschiedlichster Größe in verschiedenen Regionen Deutschlands".
Erste Missbrauchsverfahren hatte das Kartellamt kürzlich bereits gegen eine zweistellige Zahl von Gasversorgern eingeleitet. Die Behörde kündigte an, auch Untersuchungen im Bereich Fernwärme und Strom durchzuführen. Die als "auffällig identifizierten Unternehmen" sollen dabei systematisch und datengestützt befragt werden. Unter den Firmen sind sowohl Stadtwerke und Regionalversorger als auch industrielle Anbieter.
Eigene Abteilung zur Prüfung von Verdachtsfällen
Seit März gelten staatliche Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom, rückwirkend auch für Januar und Februar. Diese Maßnahme des Staates zielt darauf ab, den Preis für 80 Prozent des Verbrauchs von Gas, Fernwärme und Strom zu deckeln und den Versorgern die Differenz zum Marktpreis zu erstatten. Von Anfang an bestanden Bedenken, dass Unternehmen diese Regelung ausnutzen und Preise über dem Marktpreis verlangen könnten. Als Reaktion darauf hatte das Kartellamt eine eigene Abteilung zur Prüfung von Verdachtsfällen eingerichtet.
Im Fall von festgestellten Verstößen sind die Anbieter verpflichtet, die zu viel erhaltenen Gelder zurückzuzahlen. Darüber hinaus drohen ihnen Bußgelder. Die laufenden Prüfungen sollen klären, ob die Versorger etwa durch eine Erhöhung ihrer Arbeitspreise eine höhere staatliche Ausgleichszahlung beantragt und erhalten haben, obwohl es laut dem Kartellamt "keine sachliche Rechtfertigung durch gestiegene Kosten" für diese Preiserhöhung gibt.