Ausnahmeregelung läuft aus Autos aus der Ukraine brauchen deutsche Zulassung
Bislang können Geflüchtete aus der Ukraine ihre Autos ohne deutsche Zulassung nutzen. Damit ist ab Oktober Schluss: Wer länger als seit einem Jahr hier lebt, braucht ein deutsches Kennzeichen.
Geflüchtete aus der Ukraine müssen ihr mitgebrachtes Auto von Oktober an in Deutschland zulassen. Das gilt für Autos, die sich bereits länger als ein Jahr im Land befinden.
Die rechtlichen Voraussetzungen dafür hat der Bund geschaffen. Bis zum 30. September gelten für die ukrainischen Fahrzeuge noch Ausnahmeregelungen der Länder.
Digitale Dokumente sind nicht zulässig
Das neue Verfahren wird in einem Fragenkatalog beschrieben, den das Bundesverkehrsministerium zusammen mit den Ländern in den vergangenen Monaten entwickelt hat. Die Fahrzeughalter müssen den Behörden demnach unter anderem ein Personaldokument mit Namensangabe in lateinischen Buchstaben, die ukrainische Zulassungsbescheinigung und einen Versicherungsnachweis vorlegen.
Die Verwendung digitaler ukrainischer Dokumente ist nicht zulässig. Die ukrainischen Nummernschilder müssen nach der Zulassung ausgetauscht werden.
Autos können von Zollabgaben befreit werden
Ukrainische Autos müssen zudem grundsätzlich beim Zoll angemeldet werden. Für Ukraine-Geflüchtete, die ihren Wohnsitz in die EU verlegen, kann ihr sogenanntes Übersiedlungsgut aber von Einfuhrabgaben befreit werden. Das gilt laut Verkehrsministerium auch für Fahrzeuge.
Eine Schätzung, wie viele ukrainische Autos sich in Deutschland befinden und wie viele von der Neuregelung betroffen sind, nannte das Ministerium nicht. Nach der derzeit geltenden Regelung müssen Ukrainerinnen und Ukrainer eine Ausnahmegenehmigung für ihr Auto bei der Zulassungsbehörde an ihrem deutschen Wohnort beantragen. Dafür brauchen sie eine Haftpflichtversicherung und einen Nachweis über die Verkehrssicherheit.