VW-Dieselskandal 25.000 Klagen mit Vergleich beendet
Zehntausende Diesel-Kunden klagten gegen VW, fast die Hälfte der Fälle sind laut Konzern inzwischen mit einem Vergleich beigelegt. Auch im Musterverfahren der Verbraucherschützer flossen hohe Summen.
Im Oktober 2015 begannen in den USA die Ermittlungen gegen VW wegen Manipulation der Abgaswerte bei Dieselmotoren. Fünf Jahre später hat VW bei den rund 55.000 einzelnen Dieselklägern in knapp der Hälfte der Fälle Schadenersatzzahlungen abgewickelt.
Wie die Deutsche Presse-Agentur aus dem Unternehmen erfuhr, wurden in den separaten Verfahren außerhalb des großen Mustervergleichs inzwischen "insgesamt über 25.000" Vereinbarungen geschlossen. In diesen Fällen sei die Auszahlung schon beendet oder laufe derzeit.
Kläger haben die Wahl
Noch nicht abschließend beigelegt sind damit etwa 30.000 Klagen. Doch dabei liegen den Kunden bereits in 15.000 Fällen Vergleichsangebote vor. Diese Kunden haben jetzt die Wahl: Entweder sie akzeptieren die von VW in Aussicht gestellte Einmalzahlung. Dann dürfen sie auch ihr Auto behalten. Oder sie warten das Urteil in ihrem eigenen Verfahren ab.
Dabei dürften sich die Richter an der Auslegung des Bundesgerichtshofs (BGH) orientieren. Es könnte unter Umständen der Kaufpreis abzüglich eines Nutzungsbeitrags fließen. Die Kunden müssen den Wagen dann jedoch zurückgeben.
Einzelklagen und Musterklage
Im VW-Dieselskandal waren etliche Kunden - unabhängig von der Musterklage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) - selbst vor Gericht gezogen. Im Mustervergleich hatten Juristen von vzbv und VW nach einigem Hin und Her für die teilnehmenden Kunden je nach Fahrzeug Zahlungen zwischen 1350 und 6257 Euro vereinbart.
So gut wie alle als berechtigt erachteten Ansprüche - 245.000 Fälle - seien jetzt per Vergleich abgegolten, hieß es aus dem Konzern. Man habe dafür mehr als 750 Millionen Euro ausgezahlt.
Abmahnung für Check24
Bei diesen Summen wundert es kaum, dass einige Rechtsdienstleister und Vermittler ihr großes Geschäft wittern. Das Geschäftsgebaren einiger Anbieter wird mittlerweile recht kritisch gesehen. So hat die Wettbewerbszentrale das Vergleichsportal Check24 kurz vor Weihnachten wegen irreführender Werbung abgemahnt.
Das Unternehmen vermittle als Makler für Kfz-Versicherungen Fahrzeughaltern das Gefühl, in jedem Fall erfolgreich wegen des Abgasskandals klagen zu können, teilte die Wettbewerbszentrale am 21. Dezember mit. In einem Schreiben per Mail an Kfz-Versicherungskunden würden diese aufgefordert, prüfen zu lassen, ob sie wegen Manipulationen Anspruch auf Entschädigung haben. Check24 hatte dabei mit Aussagen wie "bis zu 10 000 Euro Schadenersatz", "ohne Kostenrisiko" oder "sehr gute Erfolgsaussichten" geworben.
Wichtiges BGH-Urteil zur Verjährungsfrist
Dabei hatte der Bundesgerichtshof (BGH) erst wenige Tage zuvor den Erfolgschancen von weiteren Klagen im VW-Dieselskandal einen ordentlichen Dämpfer versetzt.
Der BGH fällte erst im Dezember 2020 ein wichtiges Urteil für VW-Besitzer.
Mit seinem Urteil vom 17. Dezember (Az. VI ZR 739/20) hatte der BGH entschieden, dass Diesel-Besitzer, die schon 2015 wussten, dass ihr Auto vom VW-Abgasskandal betroffen ist, aber erst 2019 oder noch später geklagt haben, keinen Schadenersatz von Volkswagen bekommen. Denn in diesem Falle war die dreijährige Verjährungsfrist bereits Ende 2018 abgelaufen.
Eine Frage des Zeitpunkts
Wann ein Kunde wusste beziehungsweise wissen konnte, dass sein Auto vom Abgasskandal betroffen war, ist also ausschlaggebend für die Frage, ob seine Ansprüche bereits verjährt sind.
Die Verbraucherzentrale weist allerdings darauf hin: "Dies kann bei verschiedenen Automodellen und Herstellern jedoch auch zu einem späteren Zeitpunkt passiert sein, so dass die Frage der Kenntnis für jedes betroffene Modell bewertet werden muss."